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BeitragVerfasst: 01.02.2007, 10:38:35 
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Oberphorist
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Dschungeltier hat geschrieben:
Rainer hat geschrieben:
Trotzdem gern geschehen, auch wenn ich dir nicht wirklich helfen konnte.

Ich werde mal einen Beitrag verfasse wo ich alles zusammenfassen werde was eine historische Zulassung bringt bzw. wie das funktioniert mit allem drum und dran....


was bringt es z.b. einen MG Bj 63 vom gebrauchtwagen zum historischen fahrzeug umzutypisieren, was muss man dazu tun und was kosts?


Es hat ein paar Vorteile.

Der Haupt-Hauptvorteil warum man sowas prinzipiell macht ist einfach der dass man "normalerweise" ein Auto nicht importieren/zulassen kann wenn es in Österreich nicht typisiert war (da es ja keinen Kat hat).

Jedoch muß man da ein bisschen aufpassen, jedes Land hat unterschiedliche Rechte und man muß VORHER fragen ob ein export von dem gewünschten Modell überhaupt erlaubt ist. In Österreich ist es etwa so dass gewisse Fahrzeuge aus Österreichischer Produktion (Steyr um nur einen zu nennen) ab einem Gewissen alter als "Kulturgut" angesehen werden und NICHT exportiert werden.

Was hast du sonst noch für vorteile um bei dem Beispiel MG zu bleiben.

1.) Auspuffanlage: Du darfst JEDE verwenden die unter 89db Laut ist, das heißt Edelstahl, selbst zusammengeschweißt was auch immer, du mußt diese NICHT eintragen lassen!!!

2.) Tagfahrlicht: Bei historischen KFZ dürfen Tagfahrlampen verbaut werden die nur eine "in etwa Lichtstärke" des normalen Lichtes haben (also etwa auch LED Lampen OHNE E-Nummer/Prüfzeichen), das mit der "in etwa Lichtstärke" steht so in dem ERlass des BMVIT drinnen.
Nachzulesen hier: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/ ... 040506.pdf

Ich habe einige von diesen Protokollen auf meiner Homepage im Bereich "Download" und dann "Oldtimer relevate" hinterlegt, schau dich mal um.

3.) Du darfst Lampen/Rückleuchten einfach die gesamte Lichtanlage tauschen, das heißt du darfst Lampen einbauen die so aussehen wie die Originalen, aber die KEIN E-Prüfzeichen haben! Also etwa selbst nachgebaute Lampen/Scheinwerfer/Reflektoren was auch immer.

4.) Du mußt nur alle 2 Jahre zur Pickerlüberprüfung

5.) Du kannst auf Antrag bei der Behörde das Monat der Überpüfung (Pickerl) verändern, du mußt keinen Grund angeben warum... :)


NACHTEILE einer historischen Zulassung (ja, gibts auch) *g*

Du darfst das AUTO (60 tage bei Motorrädern) maximal an 120 tagen pro Jahr bewegen und du mußt VOR antritt der Fahrt dieses in einem Fahrtenbuch vermerken, diese Fahrtenbücher mußt du 5 Jahre lang aufheben. Allerdings ist es in der Praxis wirklich so dass du zwar kontrolliert werden kannst ob du das ausgefüllt hast, aber ob du jetzt mehr tage gefahren bist kontrolliert NIEMAND.


Wie funktionierts?

Ganz einfach, du brauchst zuerst ein Gutachten über die Erhaltenswürdigkeit. Das ist nichts anders als das geschaut wird ob das Auto im Originalzustand ist und ob der Zustand mindestens einer 3 entspricht (=Pickerlfähig). Die 5 Zustände sind:

Oldtimer - Zustandsnoten


Note 1
Makelloser Zustand. Keine Mängel an Technik, Optik und Historie (Originalität). Fahrzeuge der absoluten Spitzenklasse.
Unbenutztes Original (Museumsauto) oder mit Neuteilen komplett restauriertes Spitzenfahrzeug. Wie neu (oder besser). Sehr selten!

Note 2
Guter Zustand. Mängelfrei, mit leichten Gebrauchsspuren. Original oder fachgerecht und aufwendig restauriert.
Keine fehlenden oder zusätzlich montierten Teile.

Note 3
Gebrauchter Zustand. Normale Spuren der Jahre. Kleinere Mängel, aber voll fahrbereit. Keine Durchrostungen.
Keine sofortigen Arbeiten notwendig. Nicht schön, aber gebrauchsfertig.

Note 4
Verbrauchter Zustand. Nur bedingt fahrbereit. Sofortige Arbeiten notwendig. Leichtere bis mittlere Durchrostungen.
Einige kleinere Teile fehlen oder sind defekt. Teilrestauriert. Leicht zu reparieren (bzw. restaurieren).

Note 5
Restaurationsbedürftiger Zustand. Nicht fahrbereit. Schlecht restauriert bzw. teil- oder komplett zerlegt. Größere Investitionen nötig, aber noch restaurierbar. Fehlende Teile.


Dieses "Gutachten über die Erhaltenswürdigkeit" kannst du bei einem Gutachter machen lassen

Hier die Liste aller Sachverständigen:

http://www.japan-oldies.at/historisch_r ... Gesamt.pdf


ODER (wenn du in Niederösterreich wohnhaft bist) kannst du zur KFZ Prüfstelle Wr.Neudorf gehen, die machen das auch, da kostet dich der ganze Zauber inkl. dem neuen Typenschein etwa 180,- Euro (das machen aber witzigerweise WIRKLICH nur die...)

Ich hoffe ich konnte dir da jetzt ein bisschen mehr Licht ins dunkel bringen damit! :)


EDIT

Was ich vergessen habe:


Grundsätzlich kann ein Auto als historisches Kraftfahrzeug typisiert werden wenn es entweder BIS zum 31.12.1980 GEBAUT wurde oder wenn es älter als 30 Jahre ist (schnellrechner werden merken dass 31.12.1980 bis jetzt keine 30 Jahre sind, das ist richtig, das hat sich geändert, alles was DANACH kommt muß mindestens 30 Jahre alt sein, vorher waren es 25 Jahre....)


Zuletzt geändert von Rainer am 23.09.2008, 09:18:14, insgesamt 2-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 01.02.2007, 10:43:10 
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Na boom, das war ausführlich. Alex, ich wär angesichts dessen stark für ein HowTo-Phorum, mit dem Post als ersten Fred. Falls mal wer sowas wieder braucht, und nicht ewig lang danach suchen will!

LG - Der Wankelmütige


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Ich habe in meinem Forum einen solchen Bereich schon länger, und habe nun auch diesen Beitrag dort nochmal reinkopiert. Also wenn wer was sucht ich weiß wo ich es finden kann :)

http://www.japan-oldies.at/phpBB2/viewforum.php?f=24

LG


Rainer


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BeitragVerfasst: 01.02.2007, 12:17:28 
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danke für die information


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BeitragVerfasst: 13.07.2007, 17:27:44 
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Es gibt NOCH einen wirklich guten Grund warum man ein AUSLÄNDISCHES KFZ als Oldtimer typisieren sollte. Das habe ich von einem Versicherungsmenschen.


Folgendes. In Österreich gilt: ALLE in vor 1.1.87 in Österreich zum Strassenverkehr zugelassenen PKW's zahlen eine 20%ige Strafsteuer wenn sie keinen Kat haben.

WENN man jetzt aber z.B. ein Leistungsstarkes Auto hat sind 20% schon VERDAMMT viel Geld unter umständen die man sich da monatlich sparen kann.

Denn wenn er dann typisiert ist und er vorher noch nie in Österreich angemeldet war spart man sich die "strafsteuer" für "ohne Kat" :D


DENN mit der Oldtimertypisierung wird er dann auch in Österreich ERSTMALS zum verkehr zugelassen und fällt somit NICHT in diese 20% Aufschlag Geschichte rein :)


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