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wieviel darf ich eintragungsfrei an ein auto dranschweissen?
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Autor:  hasp [ 09.01.2017, 22:11:41 ]
Betreff des Beitrags:  wieviel darf ich eintragungsfrei an ein auto dranschweissen?

...seit einiger zeit trag ich so einen kleinen feuchtraum mit mir herum,
nämlich den lärmgekühlten mit einer haube und einer dachgeilerie zu versehen.

...hab das mal rudimentär im photoshop gebastelt, siehe anhang.


...von ca 2,8m auf ca 3,3m, ich nehm mal an sowas müsste man typisieren lassen, oder?

und falls ja, hat man da überhaupt chancen und was kostet sowas? (das typisieren, nicht das basteln)

Dateianhänge:
Dateikommentar: feuchttraum
magi-popel-kl.jpg
magi-popel-kl.jpg [ 74.48 KiB | 7214-mal betrachtet ]
Dateikommentar: orschinal
magi-origl.jpg
magi-origl.jpg [ 77.33 KiB | 7214-mal betrachtet ]

Autor:  Carlos Eins [ 09.01.2017, 22:14:17 ]
Betreff des Beitrags:  Re: wieviel darf ich eintragungsfrei an ein auto dranschweis

meinst du das ernst mit dem hauberl?

Autor:  hasp [ 09.01.2017, 22:16:35 ]
Betreff des Beitrags:  Re: wieviel darf ich eintragungsfrei an ein auto dranschweis

Carlos Eins hat geschrieben:
meinst du das ernst mit dem hauberl?



..hier gehts um rechtliches, geschmäcker stehen nicht zur diskussion, schon gar nicht meiner !

Autor:  Nick [ 09.01.2017, 23:39:52 ]
Betreff des Beitrags:  Re: wieviel darf ich eintragungsfrei an ein auto dranschweis

Da ist aber was verrutscht...

Autor:  dekatee [ 09.01.2017, 23:43:18 ]
Betreff des Beitrags:  Re: wieviel darf ich eintragungsfrei an ein auto dranschweis

das mit dem glanda kannst vergessen, und wenn der dachbodenausbau mit dem arsch abschließen tätat würd ich niemanen fragen ob das sein darf sondern würds machen.
allerdings muß die morchl irgendwann zu einer sonderuntersuchung und dann wird ihnen der dippl am dach wohl oder übel auffalllen.

Autor:  Carlos Eins [ 10.01.2017, 01:47:36 ]
Betreff des Beitrags:  Re: wieviel darf ich eintragungsfrei an ein auto dranschweis

Die Antwort auf die Frage ist eigentlich Nix.

Vor allem wenns die Abmessungen verändert.

Autor:  hasp [ 10.01.2017, 03:16:54 ]
Betreff des Beitrags:  Re: wieviel darf ich eintragungsfrei an ein auto dranschweis

dekatee hat geschrieben:
das mit dem glanda kannst vergessen


also hier: xhttps://www.wien.gv.at/verkehr/organisation/pdf/leitfaden-pruefstelle.pdf hätte ich folgendes gefunden:

18.1.) Einbau, Anbau
b) Gepäckträger dauerhaft* angebracht: Eintragung in das Genehmigungsdokument



Carlos Eins hat geschrieben:
Die Antwort auf die Frage ist eigentlich Nix.

Vor allem wenns die Abmessungen verändert.


super danke!

..also nicht super, aber dennoch danke.


...und weiss jmd wie das prozedere wär würde man sowas legal machen, bzw ob das überhaupt geht?

Autor:  dekatee [ 10.01.2017, 09:38:37 ]
Betreff des Beitrags:  Re: wieviel darf ich eintragungsfrei an ein auto dranschweis

mit dem trumm und deinen photogechoppten umbaupixln zur 46er, tüv österreich oder zu einem gutachter und mal die komentare anhören.

Autor:  Carlos Eins [ 10.01.2017, 11:29:20 ]
Betreff des Beitrags:  Re: wieviel darf ich eintragungsfrei an ein auto dranschweis

und mal mental auf unnötige ausgaben für einbaubestätigungen, gutachterei und eintragerei einstellen....

Autor:  Gartenzwerg [ 10.01.2017, 12:06:08 ]
Betreff des Beitrags:  Re: wieviel darf ich eintragungsfrei an ein auto dranschweis

..bei der Menge an T3 Bussen die mit Hochdach herumfahren, sollte sich da eigentlich was finden lassen.
Aber vermutlich gibts für die eine ABE :wink:

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