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BeitragVerfasst: 02.05.2013, 01:10:07 
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jungs , da iss was im busch.
die oben genannte plakette sollt bei überprüfungen von rennleitung und beim pickerl vorhanden sein sonst gibts bresln.
das gilt für alle leichtmotorräder bis 125ccm und 11kw.
bei den neuen lambrettas ist mir bis jetzt auch noch keine aufgefallen , werd das aber morgen nochmal genauestens kontrollieren.

zb.
Bild

angeblich seit 2013 ein thema.
ich weiß wies ausschaut und ich weiß auch das ich des öfteren eine runterkletzlt und entsorgt hab.
ich kann mich auch nicht erinnern das da jemals jemand danach gefragt hat.
wenn aber keine vorhanden iss dann droht kennzeichenentzug und vorfahren bei der prüfstelle / landesregierung.

ich glaube aber zu wissen wo man welche herbekommt...

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BeitragVerfasst: 02.05.2013, 08:11:34 
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Beim bws is unterm sitz, aber beim zoomer
Is ma no net untergekommen ...

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BeitragVerfasst: 02.05.2013, 08:43:51 
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ich glaub moped und bis 50ccm iss es wieder blunzn.
angeblich gehts da nur um die leichtmotorräder.

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BeitragVerfasst: 02.05.2013, 09:23:44 
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Gibts schon länger, aber ich hab mir noch nie darüber Gedanken gemacht.

Hier auf meiner Dachs

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LG Günter

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BeitragVerfasst: 02.05.2013, 09:37:02 
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Wuaha, gips beim hochsympathischen Affenkönig die Werkln überhaupt so zu kaufen, wie's aufm Pickerl steht? :lol:


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BeitragVerfasst: 02.05.2013, 13:48:00 
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so , mit der antimanipulationsplakette könnens mir den schuh aufblasen !!!

Dateianhang:
DSCF4686.JPG


nicht oder schwer entfernbar iss powidl , und...eh scho wissn...


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BeitragVerfasst: 02.05.2013, 14:09:58 
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Aus Wikipedia:

Zitat:
Die Antimanipulationsplakette (auch -etikette oder -aufkleber) ist ein an leichten Motorrädern aufgebrachtes Schild, das technische Angaben über die originalen Bauteile eines Motorrades enthält und damit Scootertuning entlarvt.

Die Antimanipulationsplakette befindet sich in allen Fahrzeugen bis 125 cm³ Hubraum und 11 kW Leistung, die nach dem 1. Juli 1978 typen- bzw. einzelgenehmigt wurden. Sie ist an einer leicht zugänglichen, aber unauffälligen Stelle wie hinter der Batterie oder unter der Sitzbank als dauerhaftes Schild ausgeführt.

Neben einer schemenhaften Darstellung des Motors (vom Ansaugtrakt bis zum Endtopf und dem Getriebe) enthält sie Angaben über den Hersteller, die Teilenummer und die Größe der einzelnen Komponenten.


Gibts also scheinbar schon seit 35 Jahren, ob das jetzt wirklich so streng begutäugelt wird... gibts da einen eigenen Punkt im Typenschein bzw. Mangelpunkt am Pickerlgutachten?

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Auch wenns keiner merkt - mein Auto ist seltener als ein Porsche Cayenne.


Zuletzt geändert von andythecandy am 02.05.2013, 16:58:02, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 02.05.2013, 21:22:43 
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dekatee hat geschrieben:
so , mit der antimanipulationsplakette könnens mir den schuh aufblasen !!!

Dateianhang:
DSCF4686.JPG


nicht oder schwer entfernbar iss powidl , und...eh scho wissn...


Und was is jetzt die conclusio?


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BeitragVerfasst: 02.05.2013, 23:57:39 
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einfache übung , alles was am pickerl steht sollt an den teilen wiederzufinden sein.
oder eben alles was an den umbauten an zahlen steht sollt am pickel erscheinen.
wie weit das ding jetzt eine urkunde darstellt und die damit verbundene manipulation strafbar wäre , muß noch geklärt werden

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BeitragVerfasst: 03.05.2013, 00:01:14 
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Ich fürcht da gips nicht viel zu klären.


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BeitragVerfasst: 03.05.2013, 07:29:00 
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andythecandy hat geschrieben:
Aus Wikipedia:

Zitat:
Die Antimanipulationsplakette (auch -etikette oder -aufkleber) ist ein an leichten Motorrädern aufgebrachtes Schild, das technische Angaben über die originalen Bauteile eines Motorrades enthält und damit Scootertuning entlarvt.

Die Antimanipulationsplakette befindet sich in allen Fahrzeugen bis 125 cm³ Hubraum und 11 kW Leistung, die nach dem 1. Juli 1978 typen- bzw. einzelgenehmigt wurden. Sie ist an einer leicht zugänglichen, aber unauffälligen Stelle wie hinter der Batterie oder unter der Sitzbank als dauerhaftes Schild ausgeführt.

Neben einer schemenhaften Darstellung des Motors (vom Ansaugtrakt bis zum Endtopf und dem Getriebe) enthält sie Angaben über den Hersteller, die Teilenummer und die Größe der einzelnen Komponenten.


Gibts also scheinbar schon seit 35 Jahren, ob das jetzt wirklich so streng begutäugelt wird... gibts da einen eigenen Punkt im Typenschein bzw. Mangelpunkt am Pickerlgutachten?



kann mich echt nicht erinnern jemals so ein teil an meinen rollern vorgefunden zu haben...und da waren einige jungfräuliche o-lack teile dabei...auch beim plastik 100ccm bali honda roller war da nix dran!!! bezweifle stark das das in österreich seit 35 jahren auf die roller pappn

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Ralph from http://thebrotherswurmbrand.skynetblogs.be/


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BeitragVerfasst: 03.05.2013, 23:31:21 
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Dochdoch, all meine Kinderroller hatten das drauf (Honda @125, SH 125).
Kaufts euch einen SH300, dann is Frieden mit so Babykacke. Weil ein vollwertiger A-Schein gehört sowieso in jeden Haushalt mit Herzens- und Gemütsbildung, beziehungsweise: Es gibt kein würdiges Leben auf bloß zwei Spuren.


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BeitragVerfasst: 04.05.2013, 02:44:05 
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v4 hat geschrieben:
Es gibt kein würdiges Leben auf bloß zwei Spuren.

8)


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