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 Betreff des Beitrags: Re: Scheckkarten-Zulassungsschein
BeitragVerfasst: 24.11.2010, 02:17:43 
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Das neueste auf dem gebiet ist dass das §57a Gutachten jetzt NICHT mehr mitgeführt werden muß weil es ELEKTRONISCH verfügbar ist. (kam so als Dienstanweisung von unserem Fuhrparkverantwortlichen).


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 Betreff des Beitrags: Re: Scheckkarten-Zulassungsschein
BeitragVerfasst: 24.11.2010, 07:26:00 
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Rainer hat geschrieben:
Das neueste auf dem gebiet ist dass das §57a Gutachten jetzt NICHT mehr mitgeführt werden muß weil es ELEKTRONISCH verfügbar ist. (kam so als Dienstanweisung von unserem Fuhrparkverantwortlichen).


das wär mir gaaaaaaanz neu das EBV Daten übermittelt ... nur ans DMS System aber sonst no nirgends hin. Und grade deshalb läuft erst eine Ausschreibung von der Wirtschaftskammer für ein neues Programm das das EBV ablösen soll :wink:

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 Betreff des Beitrags: Re: Scheckkarten-Zulassungsschein
BeitragVerfasst: 26.11.2010, 09:51:17 
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das pickerlgutachten muss man nicht mitführen.

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Was hat man von 4 Ringen, was soll ein Stern mich zieren? Zum Leben gehören Organe - der Mensch braucht doch 2 Nieren!


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 Betreff des Beitrags: Re: Scheckkarten-Zulassungsschein
BeitragVerfasst: 26.11.2010, 12:06:02 
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wäre mir auch neu...

ich mag ja die ganzen pnastik-karten prinzipiell nicht. schon allein wegen optik-haptik.
der rosa fetzn war halt doch viel leinwandiger :(

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Raucher-Kinder erben früher.


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 Betreff des Beitrags: Re: Scheckkarten-Zulassungsschein
BeitragVerfasst: 26.11.2010, 14:28:00 
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Fyyy hat geschrieben:
das pickerlgutachten muss man nicht mitführen.

doch, seit ein paaren jahren schon.
war damals in den pickerlstellen angeschlagen.

das mit den elektronischen gutachten, ich hoff das stimmt nicht, rainer??


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 Betreff des Beitrags: Re: Scheckkarten-Zulassungsschein
BeitragVerfasst: 26.11.2010, 15:03:06 
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Keine Mitführpflicht von dem Wisch.
Nienicht.
Wozu hast a Pickerl am Auto.
Den Wisch brauchst nur zum anmelden und bei einem evtl. Verkauf von dem Häfen.

Zitat:
§ 102 KFG:

(5) Der Lenker hat auf Fahrten mitzuführen und den Organen des
öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht auf
Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen
a) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 121/1997
b) den Zulassungsschein oder Heereszulassungsschein für das von
ihm gelenkte Kraftfahrzeug und einen mit diesem gezogenen
Anhänger,
c) bei Probefahrten den Probefahrtschein (§ 45 Abs. 4) und auf
Freilandstraßen (§ 2 Abs. 1 Z 16 der StVO 1960) und an Sonn-
und Feiertagen die Bescheinigung über das Ziel und den Zweck
der Probefahrt (§ 45 Abs. 6), bei Betrieben, die außerhalb des
Ortsgebietes (§ 2 Abs. 1 Z 15 der StVO 1960) liegen, muss diese
Bescheinigung nur an Sonn- und Feiertagen mitgeführt werden,
bei Probefahrten gemäß § 45 Abs. 1 Z 4 die Bescheinigung über
die Probefahrt, aus der der Zeitpunkt des Beginnes und des
Endes der Probefahrt ersichtlich sind;
d) bei Überstellungsfahrten den Überstellungsfahrtschein gemäß
§ 46 Abs. 4,
e) Bescheide über kraftfahrrechtliche Bewilligungen, die zur
Verwendung des Fahrzeuges auf Straßen mit öffentlichem Verkehr
erforderlich sind (§ 101 Abs. 5, § 104 Abs. 5 lit. d, Abs. 7
und 9),
f) das gemäß § 17 Arbeitszeitgesetz vorgeschriebene persönliche
Fahrtenbuch,
g) auf Grund gewerberechtlicher Vorschriften für die Durchführung
von Beförderungen oder von Leerfahrten erforderliche Dokumente;
h) bei Transporten im Vor- und Nachlaufverkehr Beförderungs- und
Begleitpapiere, aus denen sich die zu wählende Route
ergibt.

_________________
დაიჭირეს! თქვენ რეალურად აიღო უბედურება თარგმნა, რომ. ძალიან კარგი!

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 Betreff des Beitrags: Re: Scheckkarten-Zulassungsschein
BeitragVerfasst: 27.11.2010, 13:58:28 
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Phorist
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aha, interessant.
umso besser :)
war aber kein hörensagen, ich hab 2007 den offiziellen aushang in meinem werkstatt gesehen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Scheckkarten-Zulassungsschein
BeitragVerfasst: 27.11.2010, 16:10:36 
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hd46510 hat geschrieben:
das mit den elektronischen gutachten, ich hoff das stimmt nicht, rainer??


das is noch in der Planungsphase, wollen das EBV ablösen ... und unsere Firma will bei der Ausschreibung mitmachen ... nur da hab i jetz scho Kopfweh :roll:

_________________
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 Betreff des Beitrags: Re: Scheckkarten-Zulassungsschein
BeitragVerfasst: 27.11.2010, 19:57:40 
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V-Pimp hat geschrieben:
hd46510 hat geschrieben:
das mit den elektronischen gutachten, ich hoff das stimmt nicht, rainer??


das is noch in der Planungsphase, wollen das EBV ablösen ... und unsere Firma will bei der Ausschreibung mitmachen ... nur da hab i jetz scho Kopfweh :roll:


Also es muß definitiv neu sein. Ich habe meinen Fuhrparkleiter um seine Quelle angehauen, sobald ich was definitives habe geb ich's hier natürlich weiter.


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