Keine Mitführpflicht von dem Wisch.
Nienicht.
Wozu hast a Pickerl am Auto.
Den Wisch brauchst nur zum anmelden und bei einem evtl. Verkauf von dem Häfen.
Zitat:
§ 102 KFG:
(5) Der Lenker hat auf Fahrten mitzuführen und den Organen des
öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht auf
Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen
a) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 121/1997
b) den Zulassungsschein oder Heereszulassungsschein für das von
ihm gelenkte Kraftfahrzeug und einen mit diesem gezogenen
Anhänger,
c) bei Probefahrten den Probefahrtschein (§ 45 Abs. 4) und auf
Freilandstraßen (§ 2 Abs. 1 Z 16 der StVO 1960) und an Sonn-
und Feiertagen die Bescheinigung über das Ziel und den Zweck
der Probefahrt (§ 45 Abs. 6), bei Betrieben, die außerhalb des
Ortsgebietes (§ 2 Abs. 1 Z 15 der StVO 1960) liegen, muss diese
Bescheinigung nur an Sonn- und Feiertagen mitgeführt werden,
bei Probefahrten gemäß § 45 Abs. 1 Z 4 die Bescheinigung über
die Probefahrt, aus der der Zeitpunkt des Beginnes und des
Endes der Probefahrt ersichtlich sind;
d) bei Überstellungsfahrten den Überstellungsfahrtschein gemäß
§ 46 Abs. 4,
e) Bescheide über kraftfahrrechtliche Bewilligungen, die zur
Verwendung des Fahrzeuges auf Straßen mit öffentlichem Verkehr
erforderlich sind (§ 101 Abs. 5, § 104 Abs. 5 lit. d, Abs. 7
und 9),
f) das gemäß § 17 Arbeitszeitgesetz vorgeschriebene persönliche
Fahrtenbuch,
g) auf Grund gewerberechtlicher Vorschriften für die Durchführung
von Beförderungen oder von Leerfahrten erforderliche Dokumente;
h) bei Transporten im Vor- und Nachlaufverkehr Beförderungs- und
Begleitpapiere, aus denen sich die zu wählende Route
ergibt.
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დაიჭირეს! თქვენ რეალურად აიღო უბედურება თარგმნა, რომ. ძალიან კარგი!
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