Dimple hat geschrieben:
me hat geschrieben:
Der kleine Maxi unterstellt dem Dimple, dass er hier Einzelfälle zu einer generellen Vorgehensweise hochstilisiert. Auch glaubt der kleine Maxi, dass die Haftung mit Privatvermögen außer bei einer Einzelfirma sehr eingeschränkt ist. Der kleine Maxi will nämlich nicht glauben, dass die vielen 100 Millionen Euro, die die Unternehmen alleine den Krankenkassen schulden irgendwann einmal durch Privatgeld der Unternehmer hereinkommen werden.
Dimple unterstellt dem kleinen Maxi, daß er hier Einzefälle zu einer generellen vorgehensweise hochstilisiert: Natürlich werden bei jeder Insolvenz sämtliche offenen GKK-Beträge beim Geschäftsführer PRIVAT eingeklagt. Ob sie auch zu holen sind oder ob der nicht genauso nackt ist, wie die Firma, ist eine andere Frage.
lg
Dimple
Der kleine Maxi will nur darauf hinweisen, dass er weiter oben bereits geschrieben hat, dass es einen großen Unterschied gibt zwischen Rechtslage und Realität. Der kleine Maxi möchte den Dimple in diesem Zusammenhang auf den Insolvenzfall Poth in D hinweisen, wo die Gläubiger nach der 1. Tagsatzung mitansehen mussten, wie der Herr Poth mit einem dicken Auto in seine Villa zurückfährt, weil er ja ein armer Mensch ist und ihm nichts gehört. Deshalb meint der kleine Maxi auch, dass es sich ein selbstständig Erwerbstätiger viel besser richten kann als ein Arbeitnehmer, räumt aber auch gleichzeitig ein, dass es auch unter den Lohnempfänger durchtriebene Individuen gibt.
Das Beispiel mit der Krankenkasse hat der kleine Maxi ja nur angeführt, weil er der Meinung ist, die GKK sollten endlich gscheite Honorare an die guten Ärzte auszahlen, damit die endlich einmal zum Friseur gehen kann.
