Danke insane, von dir hätte ich so ein positives feedback echt nicht erwartet, aber es freut mich so umso mehr, ganz ehrlich!!
Wie ich HEUTE erfahren habe macht die LPA KEINE "normale" Pickerlüberprüfung mehr!!!! (Ich hätt mit der Tante am Telefon deswegen fast gestritten *gg*)
Aber was anderes...
Der originale Motor ist ja momentan (noch) nicht einsatzbereit.
Um das Fahrzeug zuzulassen müsste ich natürlich den aktuellen Motor oder besser die aktuelle Motornummer eintragen lassen.
Müsste?
Mich hat zunächst gestört dass die KFZ Prüfstelle eine Bestätigung einer Werkstatt verlangt über den "Sach und Fachgerechten Einbau", das hat mir RICHTIG gestunken, denn ich mein was soll da sein was nicht bei einer einfachen Überprüfung wie der §57a Überprüfung sofort auffällt.
Also hab ich das KFG gewälzt und bin auf folgendes, EXTREM interessantes gestossen...
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§42
Abs (3) Die Behörde hat den Zulassungsbesitzer auf Antrag von der im Abs. 2 erster Satz angeführten Verpflichtung der Anzeige der Motornummer zu befreien, wenn er nachweist, dass er für das Fahrzeug zwei oder mehrere Fahrzeugmotoren derselben Type besitzt, die dazu bestimmt sind, im Zuge der Wartung des Fahrzeuges regelmäßig gegeneinander ausgetauscht zu werden. Die erteilte Befreiung ist auf dem Zulassungsschein zu vermerken.
Quelle:
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/ ... 06_zsf.pdf#########################################################################################################
Hat das einer von euch schonmal gemacht?