Hab' ich grad im Moparforum gesehen, aus gegebenem Anlaß:
Zitat:
Im Laufe des März wird in USA ein längst verabschiedetet Gesetz durchgesetzt! Dieses macht es privaten Autoverkäufern (Ebay, Craglist usw.) nahezu unmöglich, ein Auto an jemanden zu verkaufen, der zum Zeitpunkt des Kaufs nicht in den USA ist. Was heisst unmöglich .... falsch ausgedrückt! Es wird schwieriger! Der Verkäufer muss sich bei den amerikanischen Behörden melden und für diesen Verkauf eine Nr. beantragen! Das ist so eine Art Steuerbehörde ....
Hier mal der E-Mail-Text .... ich zitiere:
NEUES EXPORT-GESETZ TRITT IN KRAFT
Eigentlich stimmt die Headline so nicht ganz. Das Gesetz gibt es in ähnlicher Form schon seit Jahren, allerdings haben es die US-Behörden nie ernsthaft durchgesetzt. Dann wurde es am 3. Dezember vergangenen Jahres verschärft, aber immer noch nicht durchgesetzt. Das wird sich nun ändern. Ab dem 24. März soll das Gesetz – so das sehr Ernst zu nehmende Gerücht in der Branche – knallhart durchgesetzt werden. Um es zusammenzufassen... es geht bei der neuen Regelung um die “Shipper Export Declaration” (SED), die wir als Verschiffungsfirma bei jeder Verschiffung beim sogenannten “Census Bureau” – der Amerikanischen Volkszählerbehörde - einreichen müssen. Auf der Export Declaration konnten wir bis heute immer ohne Probleme den Kunden aus dem Ausland als “Shipper” eintragen, solange wir vom Kunden eine Vollmacht und eine Passkopie hatten. Ab dem 24. März wird das nicht mehr möglich sein. Danach wird es auf der SED nur noch 2 Arten von Shippern geben:
1) DER KUNDE, aber nur, wenn er (oder sie) zum Datum des Kaufes des Autos auch in den USA war. Als Beweis müssen wir die Passkopie und das Besucher-Visum als Kopie in der Akte haben. Diese Variante ist die einfachste, wenn Ihr das Auto vor Ort in den USA kauft
2) DER VERKÄUFER, aber dieser – und jetzt wird es interessant – muss uns seine sogenannte Employer Identification Number (EIN) vorlegen. Diese Nummer muss stimmen, da das Census Bureau diese gegenchecken wird und uns verantwortlich macht, wenn wir gefälschte oder ausgedachte Nummern einreichen.
Wie bekommt der Verkäufer diese EIN-Nummer? Das ist einfach. Die meisten Dealerships, also der typische Autohändler mit Showroom und 100 Autos auf dem Hof, hat so oder so schon eine EIN-Nummer. Das ist ein Muss, wenn man in Amerika ein Geschäft aufmacht. Für Privatverkäufer jedoch nicht. Diese müssen dann auf der Webseite des Internal Revenue Service (IRS), also der US-Steuerbehörde die EIN-Nummer beantragen. Das dauert nur ein paar Minuten. Und hier liegt das Problem, das Ihr haben werdet, wenn Ihr in Zukunft Autos von privat kauft, also vom typischen privaten Ebay- oder Craigslist-Verkäufer. Dieser wird uns und Euch auslachen, wen er aufgefordert wird, sich bei der Steuerbehörde zu registrieren, nur um seinen alten 911er an Hans aus Deutschland zu verkaufen. Die meisten privaten Verkäufer werden das aus Paranoia vor Big Brother nicht machen.
Das bedeutet, dass Ihr in Zukunft nur noch 2 Möglichkeiten habt, wenn Ihr Autos von privat kauft:
1) Ihr überredet den Verkäufer, sich eine EIN-Nummer zu besorgen
2) Ihr benützt einen US-Zwischenhändler, der die Autos für Euch kauft und dann seine EIN-Nummer zur Verfügung stellt