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BeitragVerfasst: 25.12.2011, 21:15:48 
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Oberphorist
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Es gibt seit geraumer zeit weitere Vorteile für Fahrzeuge die als "historisches Kraftfahrzeug" typisiert sind.

Ich bin kein Jurist, aber es besteht die Möglichkeit dass der Prüfer gewisse Ausnahmemöglichkeiten zugestehen.

http://www.austria-motor-veterans.at/PD ... orwort.pdf

Im PDF ab seite 58, sucht in dem Dokument einfach nach "Die §57a-Überprüfung für „Historische Kraftfahrzeuge“

Hier einige Beispiele:

Da beim Historischen Kfz später erfundene oder vorgeschriebene Details noch gar nicht vorhanden sein konnten, bringt ihr
Fehlen keinen Mangeleintrag im Protokoll, sofern diese Abweichungen mit der Genehmigung übereinstimmen. Dies gilt
generell für die
- E-Genehmigungszeichen, deren Sichtbarkeit im Sichtfeld (3.1.),
- Sicherheitsglas/Scheiben mit E-Genehmigungszeichen im Auto eingebaut (3.2.),
- das Fehlen des Rückspiegels (innen und außen, 3.3.),
- das Fehlen oder die nicht den Vorschriften entsprechende Scheibenwischer-Funktion (mind. 30/maximal
90 Arbeitsgänge in der Minute; 3.4.),
- das Fehlen der Scheibenwaschanlage für die Windschutzscheibe (3.5.),
- das Fehlen einer Defrosteranlage (3.6.), das gilt sinngemäß für Scheinwerfer oder andere Leuchten –
z.B. wenn diese nicht vorhanden sind oder der Anbau nicht vorschriftsmäßig ist (z.B. Abdeckung durch Anbauten; 4.1.),
deren Anbringung sowie
- das Fehlen der Leuchtweitenregulierung (4.1.2.),
- die für die Lichtanlage verwendeten Schalter – Lichthupe, Fernlichtkontrolle (4.1.3), Anhänger-Kontroll-Lampe (4.4.3)
Optischen Wirkungsgrad (4.1.4.)
der Scheinwerfer - z.B. wird eine Ausnahme gemacht, wenn das Licht nicht exakt gleich bzw. nicht einstellbar ist oder die
Leuchtkraft nicht so optimal gegeben ist.


In den genannten Fällen bedeutet dass da der Prüfer selbst die Möglichkeit hat über einen Mangel hinweg zu sehen, primäres Ziel ist die erhaltung des Originalzustandes, auch wenn "die konstruktion nach heutiger sicht abenteuerlich wirkt", das betrifft Ölverlust, Spiel und vieles mehr das "einfach so war".

Aufgrund der immer "depperter" werdenden Vorschriften ist das sicher ein Teil der dazu beiträgt den Originalzustand zu erhalten (und um leichter über die Prüfung zu kommen, was so schon schwer genug ist).


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BeitragVerfasst: 25.12.2011, 22:07:10 
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Oberphorist
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Beiträge: 1991
Danke Rainer !!
Gut zu wissen ...


die Gschicht mit der Scheibenwaschanlage is mir immer auf den Keks gegangen ... di Musste ich beim Hudson damals unbedingt einbauen "weil das Vorschrift ist" hab ich nach der Typisasch wieder ausgebaut und niee nieeeee nieee vermisst das ding...
Leuchtweitenregulerung war beim Manta ein Thema so a Schaas ich weiss net was das soll ich hatte nie ein Auto mit Leuchtweitenreguierung ...(wohlgemerkt Eine die von innen zu bedienen ist) die Einstellung der Scheinwerfer ist ja bei kaum einem Auto ein Problem denk ich mal.

LG
Kellison


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BeitragVerfasst: 25.12.2011, 22:18:57 
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Oberphorist
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Registriert: 18.12.2006, 07:58:35
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kellison61 hat geschrieben:
.....die Einstellung der Scheinwerfer ist ja bei kaum einem Auto ein Problem denk ich mal.


Dann denk mal an Importfahrzeuge für Linksverkehr und keine originalen Scheinwerfer existieren für Rechtsverkehr, SOWAS kann damit gemeint sein z.B.....


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