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BeitragVerfasst: 06.09.2019, 12:57:50 
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Mittlerweile fährt der kleine Octavia nun schon FAST 5 Jahre wieder bei mir als Firmenwagerl.

Das beige Interieur hat sich als "wenig schmutzresistent" heraus gestellt, allerdings nicht auf den Einstiegsleisten wie anfangs vermutet wurde, sondern auf den Sitzen selbst. Im Winter hast du schon vom Schnee abkehren einen feutchten hintern und sogar der macht schon nette flecken auf dem beigen Stoff.

Dann kommt letztens unser Fuhrparkmanagement auf mich zu und meint, du, dein Auto is eh schon fast 5 Jahre als, am 1.1.2020 gelten für Firmenwagerln die neuen WLTP Werte was so ein Wagerl in den monatlichen fixkosten locker verdoppel wird, also schau dich um und bestell dir ein Auto das auf jeden Fall noch im Dezember zugelassen wird.

So und da waren sie nun meine Probleme, der Tschech an sich ein eher unauffälliges Wagerl, außer du machst im Sommer das Panoramadach auf, des quietscht beim öffenen und rappelt beim fahren dass a freud is, reparaturversuche 5, brauch i nimma, danke, und des gleiche wagerl nochamoi zsamkonfigurieren is dann auch fad, also wär net schlecht wenn mal was anderes daherrollt.

Es wird wohl ein milder Passat Business Variant mit DSG und doch einigen leckerlies wie Keyless, Navi, LED Matrix Hupen usw. innen schwarz, außen Mistkübelfarben.

Lieferung im November oder Dezember

VW lässt da aber auch anständig die Hosen runter was den Preis angeht, 15.000 Euro Rabatt(!!)

Bin neugierig


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BeitragVerfasst: 07.09.2019, 11:13:44 
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Von den Auspuffblenden her schließe ich auf einen Zwölfender, gratuliere!


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BeitragVerfasst: 07.09.2019, 13:55:32 
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Oh ja... Beige Stoffsitze. Ein Fehler, den man wohl nur einmal macht.


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BeitragVerfasst: 07.09.2019, 14:42:44 
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Rainer hat geschrieben:

15.000 Euro Rabatt(!!)



Das heisst man bekommt jetzt 15.000,- Euro, wenn man einen Passat nimmt?
Na dann überleg ich kurz ....



.... nein doch nix für mich.
8)


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BeitragVerfasst: 07.09.2019, 18:11:38 
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Rainer hat geschrieben:

VW lässt da aber auch anständig die Hosen runter was den Preis angeht, 15.000 Euro Rabatt(!!)




Die werden auch froh sein, wenns den Scheiß endlich los sind.

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BeitragVerfasst: 07.09.2019, 20:05:08 
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Carlos Eins hat geschrieben:
Rainer hat geschrieben:

VW lässt da aber auch anständig die Hosen runter was den Preis angeht, 15.000 Euro Rabatt(!!)




Die werden auch froh sein, wenns den Scheiß endlich los sind.


Zweites Thema:
Sachbezug geht doch vom Listenpreis weg? Toll würd ich es finden wenn man gleich den Listenpreis so niedrig machen würde...

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BeitragVerfasst: 07.09.2019, 22:49:55 
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Seit 1.1.2016 gilt Folgendes:

Der monatliche Sachbezugswert erhöht sich auf 2 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des KFZ, maximal ist pro Monat ein Betrag von € 960,- anzusetzen (dies entspricht 2 % von € 48.000,- Anschaffungskosten); dies unter der Voraussetzung, dass die unten angeführten CO2-Werte überschritten werden
Der Sachbezugswert beträgt weiterhin 1,5 %, maximal € 720,- pro Monat für besonders schadstoffarme KFZ. Dafür wurden Grenzwerte der maximalen CO2-Emission festgesetzt. (ersichtlich aus dem Zulassungsschein oder Typenschein), die vom Jahr 2016 bis 2020 jährlich um 3 g abgesenkt werden.

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BeitragVerfasst: 08.09.2019, 20:40:46 
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Es gibt offensichtlich eine Bildungslücke... :roll:

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BeitragVerfasst: 09.09.2019, 07:06:57 
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Der Wankelmütige hat geschrieben:
Von den Auspuffblenden her schließe ich auf einen Zwölfender, gratuliere!


Net ganz! Aber die schauen jetzt alle so aus, Fake pur halt. :D :D :D


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BeitragVerfasst: 09.09.2019, 09:25:38 
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Carlos Eins hat geschrieben:
Seit 1.1.2016 gilt Folgendes:

Der monatliche Sachbezugswert erhöht sich auf 2 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des KFZ, maximal ist pro Monat ein Betrag von € 960,- anzusetzen (dies entspricht 2 % von € 48.000,- Anschaffungskosten); dies unter der Voraussetzung, dass die unten angeführten CO2-Werte überschritten werden
Der Sachbezugswert beträgt weiterhin 1,5 %, maximal € 720,- pro Monat für besonders schadstoffarme KFZ. Dafür wurden Grenzwerte der maximalen CO2-Emission festgesetzt. (ersichtlich aus dem Zulassungsschein oder Typenschein), die vom Jahr 2016 bis 2020 jährlich um 3 g abgesenkt werden.


Das ist richtig. Man muss aber bedenken, dass jetzt die WLTP_Normwerte bzw. die Rückrechnung der WLTP-Werte auf NEFZ-Werte zu einer Erhöhung der CO2-Werte laut Zulassungsschein führen und ab 01/2020 (?) keine alten NEFZ-Werte mehr gelten (gleiches Auto, mehr Steuer, sowohl bei NOVA als auch bei Sachbezug).

Und: Bei neu gekauften Autos ist, wie Carlos Eins schreibt, immer der tatsächliche Preis ausschlaggebend, bei gebrauchten ist es der Listenpreis (ev. abzüglich eines angemessenen Rabattes), der für die Sachbezugsberechnung verwendet wird.

lg
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BeitragVerfasst: 09.09.2019, 09:40:33 
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Hier steht das nochmal alles schön zusammengefasst.

https://www.trend.at/branchen/auto-mobi ... e-10805831

Somit werden ...... ab dem 1. Jänner 2020 die CO2-Messwerte aus dem Emissionsprüfverfahren WLTP die Basis für die Pkw-Besteuerung bilden.

Der Passat in meinem Fall hat per NEFZ 113g/km laut WLTP 153g/km, was über den "erlaubten" 141 g/km liegt, was bedeutet wieder dass der Sachbezug auf 2% steigt. Wohlgemerkt für ein und dasselbe Auto.


Zulassung 31.12.2019: Sachbezug 84,31
Zulassung 1.1.2020: Sachbezug 233,65


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BeitragVerfasst: 09.09.2019, 17:02:24 
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Dimple hat geschrieben:

Und: Bei neu gekauften Autos ist, wie Carlos Eins schreibt, immer der tatsächliche Preis ausschlaggebend, bei gebrauchten ist es der Listenpreis (ev. abzüglich eines angemessenen Rabattes), der für die Sachbezugsberechnung verwendet wird.



Gebrauchtwagen: Bei einem Gebrauchtwagen werden der Neuwert (Listenpreis bei Erstzulassung; keine Berücksichtigung von Sonderausstattung oder üblichen Rabatten) oder die tatsächlichen Anschaffungskosten des Ersterwerbers herangezogen. Diese Regelung gilt auch für sehr alte Kfz!

bzw.

Können bei einem Gebrauchtfahrzeug die tatsächlichen Anschaffungskosten beim ersten Erwerb (inkl. Sonderausstattung und abzüglich von Rabatten) des Fahrzeugs nicht nachgewiesen werden, dann ist der damalige Listenpreis (exkl. Sonderausstattung) anzusetzen. Für Gebrauchtfahrzeuge ist der CO2-Grenzwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs anzuwenden.

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BeitragVerfasst: 10.09.2019, 09:52:17 
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Carlos Eins hat geschrieben:
Dimple hat geschrieben:

Und: Bei neu gekauften Autos ist, wie Carlos Eins schreibt, immer der tatsächliche Preis ausschlaggebend, bei gebrauchten ist es der Listenpreis (ev. abzüglich eines angemessenen Rabattes), der für die Sachbezugsberechnung verwendet wird.



Gebrauchtwagen: Bei einem Gebrauchtwagen werden der Neuwert (Listenpreis bei Erstzulassung; keine Berücksichtigung von Sonderausstattung oder üblichen Rabatten) oder die tatsächlichen Anschaffungskosten des Ersterwerbers herangezogen. Diese Regelung gilt auch für sehr alte Kfz!

bzw.

Können bei einem Gebrauchtfahrzeug die tatsächlichen Anschaffungskosten beim ersten Erwerb (inkl. Sonderausstattung und abzüglich von Rabatten) des Fahrzeugs nicht nachgewiesen werden, dann ist der damalige Listenpreis (exkl. Sonderausstattung) anzusetzen. Für Gebrauchtfahrzeuge ist der CO2-Grenzwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs anzuwenden.


So steht es geschrieben, tatsächlich ist es aber anders, weil die Finanz keine Möglichkeit hat, das Gegenteil zu beweisen.

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BeitragVerfasst: 24.09.2019, 19:45:20 
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Rainer hat geschrieben:
Zulassung 31.12.2019: Sachbezug 84,31
Zulassung 1.1.2020: Sachbezug 233,65

Wie kann ein Sprung von 1,5% des Anschaffungswertes auf 2% diese Rechnung ermöglichen?

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BeitragVerfasst: 25.09.2019, 05:43:44 
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Alex_67 hat geschrieben:
Rainer hat geschrieben:
Zulassung 31.12.2019: Sachbezug 84,31
Zulassung 1.1.2020: Sachbezug 233,65

Wie kann ein Sprung von 1,5% des Anschaffungswertes auf 2% diese Rechnung ermöglichen?


Ich hab mich da mal schlau gemacht warum das bei uns in der Firma so ist.
Da wir auch einen Privatanteil haben, zahlen wir nur den halben Sachbezug für Fahrzeuge bei 1,5%, bei 2% zahlen wir dann auch den vollen Sachbezug, quasi als "Bestrafung" für das Umwelttechnisch schlechtere Auto.


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