Ja, das steht auf help.gv.at so, im Gesetz aber anders:
Asylgesetz 2005 hat geschrieben:
3. Abschnitt: Aufenthaltsrecht für Vertriebene
§ 62. (1) Für Zeiten eines bewaffneten Konfliktes oder sonstiger die Sicherheit ganzer Bevölkerungsgruppen gefährdender Umstände kann die Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates mit Verordnung davon unmittelbar betroffenen Gruppen von Fremden, die anderweitig keinen Schutz finden (Vertriebene), ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet gewähren. Bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung ist der Aufenthalt von Vertriebenen im Bundesgebiet geduldet. Dies ist dem Fremden durch die Behörde zu bestätigen.
(2) In der Verordnung gemäß Abs. 1 sind Einreise und Dauer des Aufenthaltes der Fremden unter Berücksichtigung der Umstände des besonderen Falles zu regeln.
(3) Wird infolge der längeren Dauer der in Abs. 1 genannten Umstände eine dauernde Integration erforderlich, kann in der Verordnung festgelegt werden, dass bestimmte Gruppen der Aufenthaltsberechtigten einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels wirksam im Inland stellen können und dass ihnen der Aufenthaltstitel trotz Vorliegens eines Versagungsgrundes erteilt werden kann.
(4) Die Behörde hat das durch die Verordnung eingeräumte Aufenthaltsrecht durch Ausstellung eines Ausweises für Vertriebene von Amts wegen zu bestätigen. Der Ausweis ist als „Ausweis für Vertriebene“ zu bezeichnen, kann verlängert werden und genügt zur Erfüllung der Passpflicht. Der Bundesminister für Inneres legt durch Verordnung die Form und den Inhalt des Ausweises sowie der Bestätigung gemäß Abs. 1 fest.
Im ganzen Gesetz kommt ist der Begriff "dauerhaft" im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsrecht nicht vor. Entspräche auch nicht der Genfer Flüchtlingskonvention:
UNHCR hat geschrieben:
Die Genfer Flüchtlingskonvention bietet keinen automatischen oder dauerhaften Schutz.
Im Gegenteil, der vorübergehende Schutz wurde sogar geschaffen, um
UNHCR hat geschrieben:
auf einen Massenexodus wie Anfang der neunziger Jahre im ehemaligen Jugoslawien und später im Kosovo [zu] reagieren.
In solchen Situationen wäre das reguläre Asylsystem überlastet. Deshalb werden Flüchtlinge schnell in sicheren Ländern aufgenommen, aber ohne Garantie auf dauerhaftes Asyl. Vorübergehender Schutz kann für Regierungen wie Asylsuchende unter bestimmten Umständen von Vorteil sein. Er kann den umfassenderen Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention ergänzen, diesen jedoch nicht ersetzen.
Irgendwo hab ich einmal etwas von einer Fünfjahresfrist gelesen, ab der ein dauerhafter Aufenthalt ermöglicht wird.
@Rainer: Kannst mich auch zur linken Reichshälfte zählen, daraus mach ich keinen Hehl. Aber ich finde es auch für die Herkunftsländer langfristig nicht förderlich, wenn man ihnen dauerhaft ausgerechnet jenes religiös gemäßigtes Bildungsbürgertum abzieht, das sich die Flucht nach Europa auch leisten kann - hierzulande aber erbärmlicherweise nur ausgesprochen geringe Chancen auf berufliche Integration finden wird.