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 Betreff des Beitrags: pozilei
BeitragVerfasst: 13.09.2012, 00:25:01 
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dank des depp.at.n steirers iss seit 1. april alles andreas !

http://oliverscheiber.blogspot.co.at/20 ... boten.html


Zitat:
Nach § 83a wird folgender § 83b samt Überschrift eingefügt:

„Unbefugtes Verwenden geschützter grafischer Darstellungen der Sicherheitsbehörden und Polizeikommanden

§ 83b. (1) Wer eine gemäß Abs. 2 bezeichnete grafische Darstellung der Sicherheitsbehörden oder Polizeikommanden in einer Weise verwendet, die geeignet ist, eine öffentliche Berechtigung vorzutäuschen, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 500 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen zu bestrafen. Gleiches gilt für die Verwendung von Wort-Bildkombinationen, die auf Grund ihrer Farbgebung und Schriftausführung geeignet sind, den Anschein einer gemäß Abs. 2 bezeichneten Darstellung zu erwecken.

(2) Der Bundesminister für Inneres bezeichnet durch Verordnung die im Sinne des Abs. 1 geschützten grafischen Darstellungen.“

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 Betreff des Beitrags: Re: pozilei
BeitragVerfasst: 13.09.2012, 00:45:35 
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das ist ja - nebst der tatsache, dass (k)ein aprilscherz is - nix neues.
da find ich schon eher .org, dass der bimmer, der nun wirklich nicht aussieht wie ein ein kfz der exekutive, stein des anstoßes war.


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 Betreff des Beitrags: Re: pozilei
BeitragVerfasst: 13.09.2012, 02:19:14 
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Der schaut ungefähr so wenig nach Pozilei aus wie der 997er, dens einmal zwex Marketingstunt ghabt ham.


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 Betreff des Beitrags: Re: pozilei
BeitragVerfasst: 13.09.2012, 05:40:26 
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Ich glaube das Problem war eigentlich immer nur, dass der dekatee einem Polizisten so ähnlich geschaut hat.

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 Betreff des Beitrags: Re: pozilei
BeitragVerfasst: 13.09.2012, 08:17:29 
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Wär interessant, ob das da

Bild

oder das da

Bild

legal wär. Is ja kein austriakische Design.

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Auch wenns keiner merkt - mein Auto ist seltener als ein Porsche Cayenne.


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 Betreff des Beitrags: Re: pozilei
BeitragVerfasst: 13.09.2012, 09:01:11 
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ist legal , in deutschland darf das design kopiert werden , die aufschriften nicht.
mich würd interessiern wie geschützte grafische darstellung definiert wird und wo steht was es mit er blau/roten gschicht auf sich hat.

ich find da nix im netz.

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 Betreff des Beitrags: Re: pozilei
BeitragVerfasst: 13.09.2012, 10:39:02 
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wirst du wohl auch nirgends.
liegt im ermessen der vwbehörde. ggf wird ein gutachter zu rate gezogen.
bevor da aber nicht der erste fall hart auf hart präjudiziell ausverhandelt wird bleibts schwammig.


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 Betreff des Beitrags: Re: pozilei
BeitragVerfasst: 13.09.2012, 10:50:54 
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Da kann es nur eine Lösung geben. Du wirst wohl selbst zum BMI gehen müssen um dort für deine Autos, die du ja nicht zum spass so angehiaslt hast, eine Ausnahme zu bekommen und zwar für die Dreharbeiten.

Je schneller du dir so einen Wisch besorgst umso schneller bist du am Drehort statt deiner "Mitstreiter"....

Gut möglich dass du für jedes Auto einzeln eine solche Genehmigung brauchst mit Fahrgestellnummer, aber besser so als jedesmal 500,- Euro zu riskieren.

Du hast sicher einige Fotos die du denen Vorlegen kannst zum beweisen dass deine Autos für Dreharbeiten verwendest und für sonst nix.

Ich sehe das ähnlich wie eine WBK, hast du eine WBK hast, dann darfst du die Waffen auch führen. Das darf eigentlich kein allzu großes Problem werden.

Wenn du willst helf ich dir da gerne dabei!!


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 Betreff des Beitrags: Re: pozilei
BeitragVerfasst: 16.09.2012, 22:23:04 
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dekatee hat geschrieben:
ist legal , in deutschland darf das design kopiert werden , die aufschriften nicht.
mich würd interessiern wie geschützte grafische darstellung definiert wird und wo steht was es mit er blau/roten gschicht auf sich hat.

ich find da nix im netz.


Nunja, steht ja in Deinem Text:
> (2) Der Bundesminister für Inneres bezeichnet durch Verordnung die im Sinne des Abs. 1 geschützten grafischen Darstellungen.“
Also: beim Herrn Innenminister (schriftlich!) anfragen (und zwar wirklich beim Minister und nicht beim Minsterium, weil dann ist das gebührenfrei), welches denn nun die geschützten Darstellungen sind.
Sollte es die Verordnung noch nicht geben (gut möglich) dann gibt es zu dem Zeitpunkt eben auch noch keine geschützen Darstellungen...


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 Betreff des Beitrags: Re: pozilei
BeitragVerfasst: 16.09.2012, 22:36:51 
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Bleibt immer noch die Frage was eine fgrafische Dastellung der Polizei ist ?

Wenn das nicht irgendwo als Geschmacksmuster bzw Als Wortbildmarke geschützt ist....bech gehabt...


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 Betreff des Beitrags: Re: pozilei
BeitragVerfasst: 20.09.2012, 21:43:59 
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Nein, mit geschützten Marken hat das nix zu tun.
Es geht einzig darum, welche "grafischen Darstellungen" der Herr Minister per Verordnung als solche bezeichnet.


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 Betreff des Beitrags: Re: pozilei
BeitragVerfasst: 20.09.2012, 23:00:49 
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die verordnung iss aber nirgends zu finden , oder darf sie nicht gefunden werden ?

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 Betreff des Beitrags: Re: pozilei
BeitragVerfasst: 21.09.2012, 21:12:12 
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bittesehr, §83b der Sicherheitspolizeigesetzes SPG, inkraftgetreten am 1.4.2012

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... hworte=SPG


bissl depp.at is des scho...


edith:
"in einer Weise verwendet, die geeignet ist, eine öffentliche Berechtigung vorzutäuschen"
"Gleiches gilt für die Verwendung von Wort-Bildkombinationen, die auf Grund ihrer Farbgebung und Schriftausführung geeignet sind, den Anschein einer gemäß Abs. 2 bezeichneten Darstellung zu erwecken."

damit liegt der ermessensspielraum wieder bei der behörde, ob jetzt ein kriminell geeignet ist einen solchen anschein zu erwecken bzw. eine öffentliche berechtigung vorzutäuschen ist fraglich... :?:

wenn der herr b. im rahmen seiner gewerblichen tätigkeit mit gut erkennbar abgeklebtem blaulicht und schriftzug zum drehort brettert, wird man wahrscheinlich eine solche geeignetheit nicht bejahen, wenn auch nicht gänzlich ausschließen,
auch in dem anderen genannten fall könnt man entsprechend argumentieren, ist ja die verwechslungsgefahr zwischen einem silbernen touran und einem gleichen exekutivfahrzeug größer als zu einem reliant-dreirad, welches zufällig eine ähnliche fahrbkombination trägt.


hast a rechtschutzversicherung? :mrgreen:


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 Betreff des Beitrags: Re: pozilei
BeitragVerfasst: 21.09.2012, 21:38:41 
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das iss alles nix neues.

aber :
Zitat:
(1) Wer eine gemäß Abs. 2 bezeichnete grafische Darstellung der Sicherheitsbehörden oder Polizeikommanden...


und dann :
Zitat:
(2) Der Bundesminister für Inneres bezeichnet durch Verordnung die im Sinne des Abs. 1 geschützten grafischen Darstellungen.


was genau bezeichnet der ?
wie wird grafische darstellung definiert ?

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 Betreff des Beitrags: Re: pozilei
BeitragVerfasst: 21.09.2012, 21:47:50 
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Gibts eine Verordnung in der steht wie Einsatzfahrzeuge auszuschauen haben?


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