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genialer Bericht
Fahrradkennzeichen
Nach landesgesetzlichen Vorschriften wurden in einzelnen Bundesländern im Bundesstaat Österreich (Ständestaat 1934 - 38) auch Fahrräder mit einer Abgabenpflicht belegt. Diese Abgabe wurde landesweit in den Bundesländern Kärnten[1], Niederösterreich[2], Oberösterreich[3], Steiermark[4] und Wien[5] eingehoben[6]. Die Fahrradabgabe war jährlich im vorhinein, und unabhängig von der tatsächlichen Benützung des Rades zu entrichten. In der Regel betrug die Abgabe zwischen öS 5,00 und 6,00. Radfahrer mussten ständig ihren Zahlschein mitführen und ihn bei den regelmäßig durchgeführten Kontrollen durch die Exekutive vorweisen. Weiters musste eine Kennzeichentafel auf dem Fahrrad (in Niederösterreich und Wien zwei Tafeln) angebracht werden.
In Salzburg[7] bestand zwar die Verpflichtung auf Fahrrädern Kennzeichen zu führen, die Einhebung der Abgabe lag aber im Ermessen der Gemeinden und betrug max. öS 5,00.
Von der Abgabe befreit waren die Gebietskörperschaften und "bresthafte Personen[8]", die das Fahrrad für ihre eigene Fortbewegung benötigten sowie der unbenützte Lagerbestand von Fahrraderzeugern und Fahrradhändlern.
Linkes Bild: Oberösterreichische Kennzeichen waren "...entweder an der Druckstange der Vorderradbremse oder, wenn eine solche nicht vorhanden ist, am Rahmenhalse parallel zum Fahrradrahmen in der Richtung nach vorn zu befestigen."
Rechtes Bild: Steiermärkische Fahrradkennzeichen waren "...an der linken Seite der Vorderachse anzubringen und mit der linken Vorderradmutter zu befestigen." Sie enthielten außerdem den Landesnamen und die entsprechende Jahreszahl.
Diese Kennzeichen waren aus Stahlblech mit abgerundeten Ecken gefertigt und beidseitig geprägt.
In Niederösterreich und Wien gab es:
"...zwei Nummerntafeln, wovon eine gekröpft ist. Die beiden Nummerntafeln sind aufrecht und mit der Nummer nach außen an der Achse des Vorderrades in der Fahrtrichtung außerhalb der Gabel anzubringen und mittels Schraubenmutter, allenfalls unter Mitverwendung von Beilagscheiben, so festzuschrauben, daß ihr Flattern zuverlässig hintangehalten wird. Die mit der Auskröpfung versehene Nummerntafel ist bei Fahrrädern mit Innenbacken-(Trommel-)bremse für jene Seite des Vorderrades bestimmt, an der sich die Bremsvorrichtung befindet.
Bei Vorsteckrädern ist von den beiden Nummerntafeln eine an der Stirnseite, die andere an der vom Lenker aus betrachtet rechten Seitenwand des Kastens so anzubringen, daß die obere Kante der Nummerntafel nicht über die obere Kante des Kastens hinausragt."[9]
Oberösterreichischer Zahlschein über die Entrichtung der Fahrradabgabe.
Kärnter Abgabemarke der Jahre 1935/36, Dm ca. 38 mm [10].
Die Abgabemarke war "...an der Lenkstange links bei der Glocke mit der Nummer nach oben anzubringen."
Die Abgabemarken ab 1937 (siehe unteres Bild "F 16672") waren "...an der Vorderachse links mit der Nummer nach außen ...und... senkrecht zur Vorderachse, anzubringen."
Fahrradkennzeichen im Größenvergleich zu einer 3,5 Zoll-Diskette
S 4174 - Steiermark 1938, St.G.S. 19355, 1936 - nicht eindeutig zuzuordnen (vermutlich von einer gebührenbefreiten Institution), G 6435 - Oberösterreich 1936/37, F 16672 - Kärnten 1937/38, G 4918 - Oberösterreich 1937/38, V 129 - Steiermark 1937, R 9094 - Steiermark 1936, S 1561 - Wien 1937/38
Seitens der Betroffenen gab es starke Proteste[11] gegen diese "Fahrradsteuer". Man sah in ihr eine drückende Belastung jedes einzelnen Radfahrers, die auch den Volkswohlstand gefährdet[12]. Bedenken äußerte auch die Firma Steyr-Daimler-Puch AG, Hersteller des legendären "Waffenrades", die einen Produktionsrückgang und eine große Zahl an Entlassungen befürchtete.
Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich wurde diese unbeliebte Abgabe rasch wieder aufgehoben. Es ist untragbar, dass der kleine Mann, der sein Fahrrad für den Weg zu seiner Arbeitsstätte verwendet, extra bezahlen muss, hieß es damals.
