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 Betreff des Beitrags: Strafrahmen
BeitragVerfasst: 06.09.2008, 11:56:18 
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HZK-Organist
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Weil ichs gerade im Volvoforum gelesen hab.


Führerscheinentzugsdelikte
Führerscheinentzugsdelikte Delikte Rechtsfolgen
Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz
mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 bis weniger als 1,2 Promille oder
in einem durch Suchtmittel beeinträchtigten Zustand
Geldstrafe: 581 Euro bis 3.633 Euro
Entzug: ein Monat

Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,2 bis weniger als 1,6 Promille Geldstrafe: 872 Euro bis 4.360 Euro
Entzug: mindestens drei Monate
Nachschulung

Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem
Alkoholgehalt des Blutes von 1,6 Promille oder mehr oder
Verweigerung der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt
Geldstrafe: 1.162 Euro bis 5.813 Euro
Entzug: mindestens vier Monate
Amtsarzt oder Amtsärztin
Nachschulung

wiederholtes Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Alkoholgehalt von 0,5 bis weniger als 0,8 Promille innerhalb von zwölf Monaten Geldstrafe: 218 Euro bis 3.633 Euro
Entzug:
beim zweiten Delikt: mindestens drei Wochen
beim dritten Delikt: mindestens vier Wochen

Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als

40 km/h innerhalb des Ortsgebiets
50 km/h außerhalb des Ortsgebiets oder
Überschreitung der Geschwindigkeit von 180 km/h,
sofern dies mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde Geldstrafe: bis 726 Euro
Entzug: zwei Wochen

Autobahn:
Fahren gegen die Fahrtrichtung
Umkehren
Rückwärtsfahren
Halten oder Parken auf dem Fahrstreifen
Strafe: 36 Euro bis 2.180 Euro
Führerscheinentzug: mindestens drei Monate (bei Fahren gegen die Fahrtrichtung)

Lenken eines Kfz unter besonders gefährlichen Verhältnissen, insbesondere
erhebliche Überschreitungen der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten, Schutzwegen oder Radfahrerüberfahrten
Übertreten von Überholverboten bei besonders schlechten oder bei weitem nicht ausreichenden Sichtverhältnissen
Geldstrafe: 36 Euro bis 2.180 Euro
Entzug: mindestens drei Monate

Unterlassen, nach einem durch das Lenken eines Kfz selbst verursachten Verkehrsunfall, bei dem eine Person verletzt wurde, sofort anzuhalten oder erforderliche Hilfe zu leisten oder herbeizuholen. Geldstrafe: 36 Euro bis 2.180 Euro
Entzug: mindestens drei Monate

Nichtbeachtung der Vorschriften über den Sicherheitsabstand .
Abstand beträgt weniger als 0,2 Sekunden Geldstrafe: 36 Euro bis 2.180 Euro
Entzug: mindestens drei Monate


Achtung:
Wenn bereits ein Vormerkdelikt besteht und im Beobachtungszeitraum von zwei Jahren ein Führerscheinentzugsdelikt begangen wird, verlängert sich die gesetzlich vorgesehene Entziehungsdauer für jede im Register enthaltene Vormerkung um zwei Wochen.

Stand: 1.1.2008
Haftungsausschluss . Abgenommen durch:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

_________________
Mein Senf.


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