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 Betreff des Beitrags: Re: Statutengemäße .....
BeitragVerfasst: 14.09.2010, 06:10:03 
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insane hat geschrieben:
wie hastn das damals beim yrv gelöst?
in wien sinds ganz gamsig auf diese einbaubestätigungen. beim felgentypisieren hätt ich damals fürs montieren auch eine einbaubestätigung der fachwerkstätte gebraucht! deshalb gabs dann NÖ taferln...


Das war zu einer Zeit da mein Vater, seines Zeichens Selbstständiger KFZ Mechaniker Meister noch seinen Betrieb hatte.. gehhh Papa ich brauch da mal deine Unterschrift und Stempel....


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 Betreff des Beitrags: Re: Statutengemäße .....
BeitragVerfasst: 14.09.2010, 07:18:45 
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Ist die Nummer in den G10 Motor gestanzt oder mit einem aufgenieteten Blechtaferl?


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 Betreff des Beitrags: Re: Statutengemäße .....
BeitragVerfasst: 14.09.2010, 07:53:50 
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Rainer hat geschrieben:
gehhh Papa ich brauch da mal deine Unterschrift und Stempel....


und das iss beides nimma vorhanden ?

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 Betreff des Beitrags: Re: Statutengemäße .....
BeitragVerfasst: 14.09.2010, 08:33:08 
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dekatee hat geschrieben:
Rainer hat geschrieben:
gehhh Papa ich brauch da mal deine Unterschrift und Stempel....


und das iss beides nimma vorhanden ?


Natürlich is des beides noch vorhanden....

Versteh mich jetzt nicht falsch bitte, aber ich seh es einfach nicht ein warum ich ihnen das geben sollte. Bei einem Motorumbau mit einem stärkeren Motor verstehe ich noch irgendwo dass sie das haben wollen, aber net so.

Denn im KFG steht das so gar nicht drinnen, da steht unter § 42 Abs. 2 nur dass ich die Änderung der Motornummer anzuzeigen habe sofern diese Eingetragen ist.


Da steht NIX davon dass ich da eine Bestätigung einer Werkstatt für den Sach und Fachgerechten Umbau brauche.


Ich hab heute auch jetzt schon mit der infoline der MA46 telefoniert, ein echter spass weil ich so böse war und mir erlaubt habe zu fragen gemäß welchen Erlasses oder welchen Gesetzestextes nach sie diese "Bestätigung über den Sach und Fachgerechten Einbau" haben wollen.

Wenn das für euch interessant ist kann ich da ja auch Nachwassern ob das überhaupt verlangt werden DARF.

Im Endeffekt werde ich nichts anderes machen als das ich ansuche um Befreiung der Eintragungspflicht der Motornummer (gem. §42 Abs.3) dann spar ich mir den ganzen zauber und im endeffekt isses so am besten für mich weil dann kann ich jetzt den Motor vom goldenen drinnenlassen und brauch eam fürs erste Pickerl net eintragen lassen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Statutengemäße .....
BeitragVerfasst: 14.09.2010, 08:50:57 
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Räuber hat geschrieben:
Ist die Nummer in den G10 Motor gestanzt oder mit einem aufgenieteten Blechtaferl?


Direkt auf den Zylinderkopf gestanzt....


Zuletzt geändert von Rainer am 14.09.2010, 13:30:34, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Statutengemäße .....
BeitragVerfasst: 14.09.2010, 09:18:35 
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Zitat:
Da steht NIX davon dass ich da eine Bestätigung einer Werkstatt für den Sach und Fachgerechten Umbau brauche.


Ich verstehe schon das Prinzip warum die Prüfstelle warm auf Papierln ist.

Du könntest theoretisch beim Fahren den Motor verlieren und jemand wird verletzt. Mit dem Papier schieben sie die Verantwortung an die Werkstätte ab wenn das vor Gericht landet. Das ist deren Denkweise. Deine Interessen sind denen wurscht weil sie vorrangig sich selber schützen vor allem was kommen könnte.


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 Betreff des Beitrags: Re: Statutengemäße .....
BeitragVerfasst: 14.09.2010, 09:21:11 
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Räuber hat geschrieben:
Zitat:
Da steht NIX davon dass ich da eine Bestätigung einer Werkstatt für den Sach und Fachgerechten Umbau brauche.


Ich verstehe schon das Prinzip warum die Prüfstelle warm auf Papierln ist.




Verstehen ist das eine, ich sehe das als "Absichtserklärung", das heißt sie führen änderungen durch und WOLLEN das haben...

Ebay willhaben und wie sie alle heißen sind voll von Absichtserklärungen von Leuten die was "wollen"...

Aber mal im ernst: WAS soll passieren unter normalen Umständen das andere Leute verletzt sofern sie den normalen sicherheitsabstand einhalten? So klein ist der Motor auch wieder nicht dass der ohne irgendwas unter dem Auto durchfällt und auf andere Autos fällt. Wo fängt das an und wo hört das auf?

Brauchen wir dann bald eine Werkstattbestätigung wenn wir Lautsprecher in die Türen einbauen weil die dann vielleicht dem Coyoten aus dem Auto fallen während der Fahrt? Oder Scheibenwischer wechseln nur in der Werkstatt weil wenn so ein Scheibenwischer bei einem hunderter auf der Landstrasse abgeht und einen Radfahrer trifft....


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 Betreff des Beitrags: Re: Statutengemäße .....
BeitragVerfasst: 14.09.2010, 10:03:11 
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Nachdem mein erster Anruf heute morgen an die Infoline der MA46 dahingehend geendet hat dass man mir einen Rückruf von einem Referenten versprochen hat kam nun der Anruf von "ihm".

Er: Was wollens denn machen?
Ich: Ich habe 3 Baugleiche Motoren und 2 Fahrzeuge und zu Wartungszwecken immer wieder die Motoren tauschen untereinander
Er: Das geht nicht sie müssen die Motornummer jedesmal eintragen lassen
Ich: Lt. §42 Abs. 3 kann ich mich davon befreien lassen und ich möchte von ihnen wissen wo und wie ich das Beantragen kann.
Er: Da muß ich sie zurückrufen zu einem späteren Zeitpunkt ich finde das jetzt nicht...


Wenns so deppat san dass sie für die Änderung der Motornummer eine Bestätigung von der Werkstatt haben wollen dafür aber nicht, dann bitte, soll mir recht sein ;)


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 Betreff des Beitrags: Re: Statutengemäße .....
BeitragVerfasst: 14.09.2010, 10:51:02 
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Beim ARBÖ wurde noch nie die Motornummer geprüft:


Zuletzt geändert von Räuber am 14.09.2010, 11:00:39, insgesamt 2-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Statutengemäße .....
BeitragVerfasst: 14.09.2010, 10:57:24 
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Räuber hat geschrieben:
Beim ARBÖ wurde noch nie die Motornummer geprüft



Du meinst allen ernstes dass die mir ein Pickerl bei einem Auto geben mit 3 verschiedenen farben UND mit einer falschen Motornummer????

Die KFZ Prüfstellen machen ja leider keine §57a Überprüfungen mehr sonst wär ich dorthin gefahren...
Aber das ändert ja auch nix an der Ausgangslage.

Dieses Fahrzeug ist "in Restauration befindlich" und vor der Lackierung und mit einem "Ersatzmotor", das Gesetz dafür gibt es, ich muß es nur nutzen!


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 Betreff des Beitrags: Re: Statutengemäße .....
BeitragVerfasst: 14.09.2010, 11:03:43 
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Zitat:
Du meinst allen ernstes dass die mir ein Pickerl bei einem Auto geben mit 3 verschiedenen farben UND mit einer falschen Motornummer????


dann mal ihn halt schnell ein bißchen an und gut is. Einmal Nitro drüberleeren und die Schnelllackierung is wieder weg

Für die Anzeige eines Motortausches hast du 2 Wochen.


Zuletzt geändert von Räuber am 14.09.2010, 11:08:37, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Statutengemäße .....
BeitragVerfasst: 14.09.2010, 11:07:50 
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Räuber hat geschrieben:
Zitat:
Du meinst allen ernstes dass die mir ein Pickerl bei einem Auto geben mit 3 verschiedenen farben UND mit einer falschen Motornummer????


dann mal ihn halt schnell ein bißchen an und gut is


Machst du jetzt die Urlaubsvertretung vom Coyoten? ;)


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 Betreff des Beitrags: Re: Statutengemäße .....
BeitragVerfasst: 14.09.2010, 11:11:44 
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Coyote macht nicht einmal das ordentlich :mrgreen:

einmal die große Feldspritze
ein paar zusammengeleerte Farbdosen und schon schaut er aus wie zum abbusseln :mrgreen:


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 Betreff des Beitrags: Re: Statutengemäße .....
BeitragVerfasst: 14.09.2010, 11:38:31 
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Räuber hat geschrieben:
Beim ARBÖ wurde noch nie die Motornummer geprüft:


bei anmeldegutachten ist die prüfstelle verpflichtet motor und fahrgestellnummer zu kontrollieren.
bei wiederkehrender begutachtung iss es dann nimma so wichtig.

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 Betreff des Beitrags: Re: Statutengemäße .....
BeitragVerfasst: 14.09.2010, 11:39:55 
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Folgendes habe ich gerade an das BMVIT geschickt.



Für meine Frau haben wir gerade begonnen einen zweiten Daihatsu Charade G10 zu restaurieren. Da wir dieses mal aber (noch) keine Halle zur Verfügung haben in der wir das Auto komplett fertig machen können ist es notwendig das Fahrzeug zuerst in einem optisch komischen, aber technisch einwandfreien Zustand zu bringen und es Anmelden damit es dann zwischen dem Ort wo ich arbeiten an dem Fahrzeug durchführen kann und dem Lackierer und den anderen Fachbetrieben hin und her gebracht werden kann.

Das Fahrzeug stand seit November 1994 bei einer Firma in Wr.Neustadt mit offenem Zylinderkopf, dementsprechend braucht dieser Originalmotor noch ein wenig ehe er einsatzbereit ist. In der Zwischenzeit haben wir von einem 3. Daihatsu Charade G10 sämtliche Teile die brauchbar sind ausgebaut und eingelagert.

Jetzt habe ich im KFG unter dem §42 Absatz 3 folgendes gefunden.

(3) Die Behörde hat den Zulassungsbesitzer auf Antrag von der im Abs. 2 erster Satz angeführten Verpflichtung der Anzeige der Motornummer zu befreien, wenn er nachweist, dass er für das Fahrzeug zwei oder mehrere Fahrzeugmotoren derselben Type besitzt, die dazu bestimmt sind, im Zuge der Wartung des Fahrzeuges regelmäßig gegeneinander ausgetauscht zu werden. Die erteilte Befreiung ist auf dem Zulassungsschein zu vermerken.


Ich hab also brav bei der MA 46 Infoline angerufen und gefragt wie es diesbezüglich aussieht. Da die Dame die Paragraphen nicht kennt und auch nicht vorliegen hat hat man mir einen Rückruf von einem Sachbearbeiter versprochen der mich auch 2 Stunden später zurückgerufen hat.

Allerdings wollte er davon gar nichts wissen und riet mir stattdessen immer den ORIGINAL TYPENSCHEIN des Fahrzeuges aus dem der Motor ist mit mir mitzuführen und die Motornummer könnte ich ja bei der Zulassungsstelle eintragen lassen (wo ich dann allerdings angeblich eine Werkstattbestätigung benötige) Was ja, wenn man den Absatz 2 des §42 ansieht so auch nicht sein kann, denn dort steht ich sei lediglich verpflichtet die neue Motornummer "anzuzeigen" da steht nichts von der Bestätigung einer Werkstatt über den Sach und Fachgerechten umbau. Zumindest die Zulassungsstelle die ich angerufen hat sagte mir das so.

Wie und wo kann ich durchsetzen dass ich zu dieser Befreiung der Verpflichtung zur Anzeige der anderen Motornummer komme?
Selbstverständlich sind alle 3 Motoren die ich im Besitz habe vom gleichen Motortyp und mit gleicher Leistung und gleichem Hubraum (Motortyp: CB20). Nur der Motortyp ist leider nicht in den Typenscheinen eingetragen sondern eben die Motornummer.



Ich kann das was nicht leiden wenn da ein Beamter so stur der Meinung is er will mir was nicht zukommen lassen was ich aber darf und kann!


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