Fyyy hat geschrieben:
folgendes szenario: angenommen ich kaufe mir 2013 eine auto baujahr 1985, von dem ich ausgehen kann dass es in 2 jahren in der liste der erhaltungswürdigen autos auftauch - hab ich da dann eh keine bresl beim genehmigen in 2 jahren, weil ich den "vor 2 jahren" schon gekauft hab? gibts da irgendeine einfuhrbekanntgabefrist oder sonstigen schrott? ich zähle auf infos von rainer, der hat sich sicher informiert in der causa G10 aus NL. danke!!
Das Auto ist sobald es 30 Jahre alt ist in die "Approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge" einzutragen, sollte es noch nicht eingetragen sein wird dies erledigt. Wie schon vorher geschrieben wird das von der Eurotax verwaltet diese Liste.
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/ ... index.htmlDer "Beirat" wird in dem Fall dass dein Fahrzeug noch nicht eingetragen sein sollte zusammengerufen und dein Fahrzeug wird eingetragen, dauert auch nicht wirklich länger, also keine angst aktueller Preis ist 159,- Euro.
http://b2b.eurotaxglass.at/index.php?p= ... der&l=deatDann machst du dir einen Termin bei der Landesprüfstelle aus, die machen dann eine Überprüfung und tragen dann die typisierung zum historischen Fahrzeug ein.
Hast du einen speziellen Grund warum du eine historische Zulassung möchtest?