So seit heute bin ich auch wieder schlauer.
Also das Lärmgutachten ist eine "kann Bestimmung", d.h. es kann sein das der Prüfer auf eines besteht. Das ist aber Auslegungssache bzw. ob die Messdaten in der neuen Norm vorhanden sind. Ich hab ja gewusst das früher etwas anders war als wie jetzt, ich hab nur nicht mehr genau gewusst was...

Die Einheit ist jetzt nicht ausschlaggebend, nur die Norm und die könnte bei einem 85er schon die neue sein.
Allerdings muss man leider nachweisen können, dass das Fahrzeug in der Liste für historische (Eurotax) steht.
@Fyyy:
Du musst nicht vorher ein Pickerl machen, wenn du des Ding einzelgenehmigen willst. Du fährst einfach damit hin und lässt einfach eine "genauere" Pickerlüberprüfung über die ergehen und dann gibts die Papierln.
Bei den neueren musst du eines machen lassen, aber da gibts die Papiere doch vom Importeur oder musst du da auch zum Land?
Was mich jetzt aber noch mehr interessieren würde, was willst da eigentlich kaufen?
@Rainer:
Ich weiß nicht ob dir das klar ist, aber wenn du ein historisches Fahrzeug einzelgenehmigen lässt brauchst du kein Anmeldegutachten.
Du hast in den Papieren ein Datum stehen wielange die Überprüfung gültig ist bzw. bis zu welchem das Fahrzeug auch einmal zugelassen werden muss und das ist zwei Jahre nach dem Überprüfungsdatum. Wenn du dein Fahrzeug bis zu diesem Datum nicht einmal angemeldet hast, verfällt die Einzelgenehmigung im Regelfall wieder, es gibt aber auch Ausnahmen.
Hast du eigentlich schon einmal was einzelgenehmigen lassen oder nur historisch eintragen?
Is jetzt eigentlich dein Wohnwagen schon als historisch eingetragen?