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BeitragVerfasst: 09.07.2017, 20:47:48 
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Weils grad so lustig is is letzte Woche ein Brief vom gegnerischen Anwalt eingetrudelt der da erfrägt wo denn MEINE Polizeiliche Meldung von dem Unfall vom 24.4. 2017 sei und er hätt gern 4.600,- euro für die Schadensbehebung von seinem Schaden.....

Der Unfall war am 23.1. und gfunden hab ich sei Frau mit dem Auto am 24.3., aber am 24.4.????? Najo.

Der nette Brief landete natürlich nicht bei mir sondern in der Firma.....

Ideen?

Macht eine Anzeige gegen den Hawara wegen Verleumdung aufgrund dieses Anwaltsbriefes sinn oder so?


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BeitragVerfasst: 09.07.2017, 20:59:12 
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Zitat:
Verleumdung bedeutet im österreichischen Strafrecht, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass sie unwahr sind. In Österreich muss sich der Vorwurf wider besseres Wissen auf eine strafbare Handlung beziehen und der Betroffene damit in die Gefahr behördlicher Ermittlungen geraten.


kaum.

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BeitragVerfasst: 09.07.2017, 21:43:10 
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Bob hat geschrieben:
The Man In The High Castle. Für mich ist das weder abgestanden noch alt.


Dafür überproduziert und leblos.


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BeitragVerfasst: 14.12.2017, 13:20:52 
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Ich flipp echt aus....

Der Russe mit der Fahrerflucht den ich 2 Monate nach dem Unfall mit hilfe der Polizei habe aufhalten lassen.

Folgendes habe ich heute erfahren hat uns unsere Versicherung geschrieben dazu:Der gegnerische Anwalt hat uns in dieser Sache einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, welchen wir angenommen haben, da dies auch aus wirtschaftlicher Überlegung die beste Lösung ist. Wir haben somit statt der ursprünglich angebotenen 50% nun 75% der Aufwendungen bezahlt (gesamt, inkl. Anwaltskosten 3.374,33 EUR). Der Akt ist geschlossen.

Auf gut deutsch: Da fährt dieser Russe über einen Gleiskörper (wo er nicht hätte fahren dürfen) viel zu schnell, verursacht einen Unfall, begeht dann Fahrerflucht und "wir" zahlen im Geld dafür und das nur weil ich ihn 2 Monate später selbst ausfindig gemacht habe und mit der Polizei zur Rede gestellt habe und bekommt dafür auch noch 3.374,33 Euro bezahlt???????


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BeitragVerfasst: 16.12.2017, 02:51:53 
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gehts da nicht nur um die kohle die der anwalt bekommt?

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BeitragVerfasst: 16.12.2017, 11:43:49 
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dekatee hat geschrieben:
gehts da nicht nur um die kohle die der anwalt bekommt?

soweit mir bekannt, wird das Verschulden bestimmt - 75:25 in dem Fall - und nach diesem Verhältnis die Schadensbegleichung und die Anwaltskosten aufgeteilt.


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BeitragVerfasst: 17.12.2017, 00:59:10 
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hahaha. also das ist schon sehr dumm (gelaufen).

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BeitragVerfasst: 17.12.2017, 14:17:18 
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naja, etwas kurios.

Unterm Strich wirds aber wurscht gewesen sein, ob der Fahrer gefunden wurde oder nicht.
Ich vermute auch bei unbekanntem Gegner hätte die Versicherung nicht alles übernommen/Selbstbehalt eingefordert, oder? Wegen dem Vorrang warats.
Soweit ich mich erinner, ists ja eh ein Firmenauto, also so oder so für Rainer kein finanzieller Nachteil...


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BeitragVerfasst: 17.12.2017, 16:54:45 
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Den beteiligten Anwälten wars nicht wurscht.


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BeitragVerfasst: 18.12.2017, 16:50:07 
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Jaja, die Anwälte...

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BeitragVerfasst: 19.12.2017, 06:55:00 
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Lass raten: Gepixelt im Wiener Landesgericht?


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BeitragVerfasst: 19.12.2017, 20:23:22 
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BeitragVerfasst: 19.12.2017, 20:24:49 
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BeitragVerfasst: 19.12.2017, 20:47:56 
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ein flugblatt für die gleichgeschlechtliche ehe?

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BeitragVerfasst: 20.12.2017, 12:52:29 
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