schrauber30 hat geschrieben:
Mit dem Schlimmsten rechnen und aufs Beste hoffen.
Und auf jeden Fall versuchen außergerichtlich zu einigen, denn bei solchen Streiterein gibt es nur einen Gewinner und das ist der Anwalt.
Besser der Gegenseite etwas entgegen kommen als den Anwalt zu bezahlen und dann auch noch zusätzlich der Gegenseite mehr zahlen zu müssen.
Ich musste dem gegnerischen Anwalt schon einen 2000 Euro Vorschuß (ohne Anerkennung irgend einer Schuld) zahlen damit's überhaupt weitergeht. Meine Anwältin hat bisher 5000 eingezogen. Wir hatten auch schon 5 Prozesstage hinter uns a jeweils so zwischen 2 und 4 Stunden.
Meine liebe Ex ist der Meinung dass die gemeinsamen Schulden alleine mir gehören (weil der Kredit auf mich geht) aber sie will trotzdem die volle länge Unterhalt (677,- Euro), das ist nur wegen dem Gehaltsunterschied. Da ist aber weder der Kredit abgezogen noch vom Jahresgehaltszettel die kosten für's Firmenwagerl.
Sie hat auch eine einstweilige Verfügung versucht zu erreichen mit einer extra Verhandlung am 18.März (abgesagt wegen Corona) damit sie das schnell bekommt, wenn sie das bekommt kann ich den Kredit nicht mehr zahlen schon alleine wegen der Fixkosten nicht, aber IHR scheint das egal zu sein.
Nichts ist schlimmer als der Hass der ex.....
Kostenaufstellung:
Kredit: 870 Euro
Miete (mei Wohnung) 840,-
Unterhalt den ich meiner Frau derzeit zahl: 388,-
Gehalt der letzten beiden Monate netto ~ 2450,- Euro......