dekatee hat geschrieben:
das kann dein versicherungsheini.
Zitat:
Über Antrag des Zulassungsbesitzers kann die Zulassungsbehörde einen anderen Tag als den Jahrestag der ersten Zulassung als Zeitpunkt für die wiederkehrende Begutachtung festsetzen.
Gesetzestext: § 57a Abs. 3 KFG
Das ist vor allem dann wichtig, wenn man über die Wintermonate das Kennzeichen hinterlegen möchte und der jährliche Begutachtungszeitraum in diese Zeit fallen würde!
Du hast Recht, im ersten moment war ich versucht zu sagen nein stimmt nicht ist nur für historische KFZ, aber nach Nachfrage gilt das für ALLE Fahrzeuge.
Geht beim Verkehrsamt in Wien und kostet 80,- Euronen....