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 Betreff des Beitrags: 1 Monat nach der §57a Abs 4
BeitragVerfasst: 24.09.2010, 22:52:44 
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flattert heute dieserhier ins haus:

Zitat:
Sie werden gemäß § 56 Abs. 1a KFG 1967 aufgefordert, das angeführte Fahrzeug - Mazdaratti - in gereinigtem Zuastand zur Prüfung innerhalb von 6 Wochen ab Zustellung dieses Schreibens bei einer der Prüstellen des Amtes der NÖ LReg vorzuführen.


zum zweiten mal ereilt mich das schicksal.
gsd hab ich den am selben kennzeichen angemeldeten unaussprechlichen schon verscherbelt; zwangsscheidung vermieden.
bei dem besteht hoffnung... trotzdem. die lassen sich nicht lumpen.
6 wochen - dann is der stempel drin - wennst da einen langsamen mechaniker hast, gute nacht.
besonders gelungen finde ich auch folgende passage:

Zitat:
Werden bei einer besonderen Überprüfung jedoch schwere Mängel festgestellt, ist ein Kostenersatz von € 60,00 zu entrichten.


wie rechtfertigens denn das bitte? wenn ich ein pickerl hab, geht der laie doch davon aus, dass alles passt.
dass laufend was kaputt werden kann ist ja klar, aber wie sollte man als auto=gebrauchsgegenstand mensch zwischen den pickerlintervallen zb. einen ölenden stoßdämpfer mitbekommen?!


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 Betreff des Beitrags: Re: 1 Monat nach der §57a Abs 4
BeitragVerfasst: 24.09.2010, 23:57:56 
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ich weiß das ja nur aus der st. eiermark, die angeblich ganz besonders scharf sein sollen: die daten der prüfstellen werden dort zentral gesammelt, und dann gips ein raster, das sie über alle pickerlstellen drüberlaufen lassen. wenn ein – sagma e30 – im schnitt korrosion an tragenden teilen und safteln an getriebe und diff hat, fallen alle unangenehm auf, die das bei der begutachtung nicht haben. ein - wieder hausnummer: 4er unaussprechlicher – sollte statistisch probleme mit der airbag-zentrale haben. werden jetzt in besagter werkstatt ein paar ohne reklamation durchgewinkt, zieht sich das netz dichter. kommen jetz noch ein paar 323 ohne statistisch verbreitete schwächen, gips alarm und der werkstatt wird auf den zahn gefühlt. das is dann das, was dir grad passiert, typischerweise knapp nach dem pickerl-termin (außer du hast echt pech gehabt und es gibt die stichproben-zufallsgenerator-chose wirklich, woran ich sehr zweifle).
die werkstattnummer is z. b. der grund, warum du in der eiermark vernünftigerweise keinen prüfbescheid ohne die diagnose "leichte korrosion an bremsleitungen" kriegen wirst und die auch prophylaktisch alle drei jahre tauschen darfst. stünde das nämlich nicht im bescheid drin, wär das so wie die hustinettenbär-szene bei muttertag: "ich hab nur gschaut."

die 60 eier sind bloße demütigung, weils eh schon wurscht ist.
dennoch: alles gute!


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 Betreff des Beitrags: Re: 1 Monat nach der §57a Abs 4
BeitragVerfasst: 25.09.2010, 00:12:42 
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dass dieses auswahlverfahren nicht ganz zufällig von statten geht, vermute ich ohnehin seit geraumer zeit.
das ist ja eigentlich eh ein offenes geheimnis. genauso wie länger abgemeldete wiederanmeldungen relativ häufig aufgerufen werden.

am bericht selbst gabs eh schwere mängel und die obligatorischen rahmen u. tragende teile, boden, allg. zustand, Abgasführung/schalldämpfer, flüssigkeitsverlust als leicht.

prinzipiell wärs mir ja egal wenn der nette prüfer nicht gemeint hätte, hau ma gachmal 3 flaschen UBschutz auf die ankorrodierten hinteren bremsleitungen im zuge des unterboden ganzanfärbeln... (wo ist jetzt dieser auf den kopfklatsch smilie?!)
however; solangs nicht wieder ein hitzeriss im krümmer ist und die fehlersuche alleine ein vermögen verschlingt weil die werte nicht und nicht besser werden solls mir recht sein. mechaniker fürs grobe gibts eh genug.


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 Betreff des Beitrags: Re: 1 Monat nach der §57a Abs 4
BeitragVerfasst: 25.09.2010, 00:20:18 
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isses das häusl wert?
meine beste aller derzeitigen... hatte das mal mit ihrem t4, und das hat sich über 3 monate gezogen. intelligenterweise war die waschmaschine in sbg gemeldet, drum ist der eine oder andere km auch noch dazugekommen.
finanziell ein hirnschuss, das ganze.


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 Betreff des Beitrags: Re: 1 Monat nach der §57a Abs 4
BeitragVerfasst: 25.09.2010, 00:26:49 
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werd mal hinfahren. mehr als 60 euro sind beim ersten antritt eh nicht fällig.
dann kommt die beratschlagung. beim pickerl sind ca 800 reingesteckt worden.
wenn der wisch davor gekommen wäre, wärs eindeutig ein NEIN gewesen. so is halt ein quirks


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 Betreff des Beitrags: Re: 1 Monat nach der §57a Abs 4
BeitragVerfasst: 25.09.2010, 00:31:30 
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wennst die nummer von eddys shipping company brauchst musst es nur sagen.
wird halt ein gayenne weniger damit zwangsbeglückt :P .


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 Betreff des Beitrags: Re: 1 Monat nach der §57a Abs 4
BeitragVerfasst: 25.09.2010, 00:33:11 
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weil du es sagst, ich hab ca. 30 (teils folierte) karterln in dem auto liegen.
heiligenstadt ist deren primäres jagdrevier wie mir scheint...


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 Betreff des Beitrags: Re: 1 Monat nach der §57a Abs 4
BeitragVerfasst: 25.09.2010, 00:36:30 
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ich sagert oddakring.
aber 30 krieg ich nie zamm, weil da fahr ich vorher in die schwarzen bezirke und verteil sie an diverse schwanzprothesen :twisted: .


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 Betreff des Beitrags: Re: 1 Monat nach der §57a Abs 4
BeitragVerfasst: 25.09.2010, 09:58:55 
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ich kenn da eine gschicht...

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voller ernst : www.disastercars.at


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