flattert heute dieserhier ins haus:
Zitat:
Sie werden gemäß § 56 Abs. 1a KFG 1967 aufgefordert, das angeführte Fahrzeug - Mazdaratti - in gereinigtem Zuastand zur Prüfung innerhalb von 6 Wochen ab Zustellung dieses Schreibens bei einer der Prüstellen des Amtes der NÖ LReg vorzuführen.
zum zweiten mal ereilt mich das schicksal.
gsd hab ich den am selben kennzeichen angemeldeten unaussprechlichen schon verscherbelt; zwangsscheidung vermieden.
bei dem besteht hoffnung... trotzdem. die lassen sich nicht lumpen.
6 wochen - dann is der stempel drin - wennst da einen langsamen mechaniker hast, gute nacht.
besonders gelungen finde ich auch folgende passage:
Zitat:
Werden bei einer besonderen Überprüfung jedoch schwere Mängel festgestellt, ist ein Kostenersatz von € 60,00 zu entrichten.
wie rechtfertigens denn das bitte? wenn ich ein pickerl hab, geht der laie doch davon aus, dass alles passt.
dass laufend was kaputt werden kann ist ja klar, aber wie sollte man als auto=gebrauchsgegenstand mensch zwischen den pickerlintervallen zb. einen ölenden stoßdämpfer mitbekommen?!