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 Betreff des Beitrags: Re: Import, NOVA, Oldtimeranmeldung
BeitragVerfasst: 28.02.2013, 23:38:21 
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herr dekatee: danke!
chri: M535i, klappe die zweite

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 Betreff des Beitrags: Re: Import, NOVA, Oldtimeranmeldung
BeitragVerfasst: 01.03.2013, 07:38:51 
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chri hat geschrieben:
@Rainer:
Ich weiß nicht ob dir das klar ist, aber wenn du ein historisches Fahrzeug einzelgenehmigen lässt brauchst du kein Anmeldegutachten.
Zitat:
Bei mir hatten sie es verlang, aber wie gesagt, Abstimmung mit der Prüfstelle VORHER.

chri hat geschrieben:
Du hast in den Papieren ein Datum stehen wielange die Überprüfung gültig ist bzw. bis zu welchem das Fahrzeug auch einmal zugelassen werden muss und das ist zwei Jahre nach dem Überprüfungsdatum. Wenn du dein Fahrzeug bis zu diesem Datum nicht einmal angemeldet hast, verfällt die Einzelgenehmigung im Regelfall wieder, es gibt aber auch Ausnahmen.



Saufst du?

Es wird in den Fahrzeugpapieren eingetragen, ohne ein Gültigkeitsdatum. So ein Gültigkeitsdatum hast du nur auf den Gutachten, du denkst da a bissal zuviel in Gutachten ha? ;)

chri hat geschrieben:
Hast du eigentlich schon einmal was einzelgenehmigen lassen oder nur historisch eintragen?
Is jetzt eigentlich dein Wohnwagen schon als historisch eingetragen?


Nein weißt ich red nur gern deppat....
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 Betreff des Beitrags: Re: Import, NOVA, Oldtimeranmeldung
BeitragVerfasst: 01.03.2013, 08:56:09 
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@Rainer:

Wenn eine Einzelgenehmigung erteilt wird musst Du das Fahrzeug innerhalb von zwei Jahren anmelden, ansonsten verfällt das Gutachten und Du darfst neu hinfahren...

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 Betreff des Beitrags: Re: Import, NOVA, Oldtimeranmeldung
BeitragVerfasst: 01.03.2013, 09:20:42 
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Nasenbär hat geschrieben:
@Rainer:

Wenn eine Einzelgenehmigung erteilt wird musst Du das Fahrzeug innerhalb von zwei Jahren anmelden, ansonsten verfällt das Gutachten und Du darfst neu hinfahren...


Woher hast du das? Wo soll das stehen?

In sämtlichen Protokollen vom Beirat für historische Kraftfahrzeuge steht davon nichts geschrieben. Was wäre der Sinn dahinter? Ob ein Auto jetzt angemeldet ist oder nicht spielt doch überhaupt keine Rolle. Dieser Eintrag oben (das Bild) ist auch zu dem Zeitpunkt geschehen an dem der noch nicht angemeldet war.....


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 Betreff des Beitrags: Re: Import, NOVA, Oldtimeranmeldung
BeitragVerfasst: 01.03.2013, 09:38:01 
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Rainer hat geschrieben:
chri hat geschrieben:
Du hast in den Papieren ein Datum stehen wielange die Überprüfung gültig ist bzw. bis zu welchem das Fahrzeug auch einmal zugelassen werden muss und das ist zwei Jahre nach dem Überprüfungsdatum. Wenn du dein Fahrzeug bis zu diesem Datum nicht einmal angemeldet hast, verfällt die Einzelgenehmigung im Regelfall wieder, es gibt aber auch Ausnahmen.



Saufst du?

Es wird in den Fahrzeugpapieren eingetragen, ohne ein Gültigkeitsdatum. So ein Gültigkeitsdatum hast du nur auf den Gutachten, du denkst da a bissal zuviel in Gutachten ha? ;)


Nein weißt ich red nur gern deppat....


Blöd zurückschreiben brauchst jetzt aber auch ned....
Da hast ein Foto davon. Für dich hab ich extra das Genehmigungsdatum (unten) und das "Verfallsdatum" (oben) rot eingerahmt. Die Genehmigung ist von September 2012, also nicht einmal ein Jahr alt!

Und wie dein Foto beweist hast du bis jetzt nur etwas historisch eintragen lassen und nichts einzelgenehmigen! Das sind zwei unterschiedliche paar Schuhe!!!
Fahr einmal etwas neu einzelgenehmigen und du lernst den Unterschied kennen.


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Import, NOVA, Oldtimeranmeldung
BeitragVerfasst: 01.03.2013, 09:50:44 
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Rainer hat geschrieben:
Nasenbär hat geschrieben:
@Rainer:

Wenn eine Einzelgenehmigung erteilt wird musst Du das Fahrzeug innerhalb von zwei Jahren anmelden, ansonsten verfällt das Gutachten und Du darfst neu hinfahren...


Woher hast du das? Wo soll das stehen?

In sämtlichen Protokollen vom Beirat für historische Kraftfahrzeuge steht davon nichts geschrieben. Was wäre der Sinn dahinter? Ob ein Auto jetzt angemeldet ist oder nicht spielt doch überhaupt keine Rolle. Dieser Eintrag oben (das Bild) ist auch zu dem Zeitpunkt geschehen an dem der noch nicht angemeldet war.....



EINZELGENEHMIGUNG... net historisches KFZ

LESEN musst schon können. Dann gibts auch keine Verwexlungen :wink:

Das mit dem Datum gibts schon sehr lange, aktuell voriges Jahr (oder wars scho 2011?) mit einem Toyota MR2 Turbo.
2 Jahre Zeit für Erstzulassung in Ö.

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 Betreff des Beitrags: Re: Import, NOVA, Oldtimeranmeldung
BeitragVerfasst: 01.03.2013, 09:52:06 
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Hab da gerade noch einen schönen Link gefunden, der auch informativ ist:
http://www.noe.gv.at/Verkehr-Technik/Kr ... ungen.html


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 Betreff des Beitrags: Re: Import, NOVA, Oldtimeranmeldung
BeitragVerfasst: 01.03.2013, 09:54:26 
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das thema hatte in kumpel von mir unlängst mit einem E36 M3. vor ewigen zeiten einzelgenehmigt und auch nova bezahlt, aber nie angemeldet gewesen. der hat ganz schön geschwitzt auf der anmeldestelle. irgendwie hats dann aber doch geklappt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Import, NOVA, Oldtimeranmeldung
BeitragVerfasst: 01.03.2013, 10:58:57 
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Ja genau, wir reden von einer Oldtimertypisierung, das war das wonach gefragt wurde.

Es war nie nach einer Einzelgenehmigung gefragt worden. Logisch im zuge der typisierung würde er natürlich eine solche bekommen aber diese frage stellt sich nicht da dies sowieso erst in 2 Jahren der Fall sein würde.

Bei der Einzelgenehmigung die ich schon durchgeführt habe gabs aber auch keine Begrenzung der Gültigkeit! Aber das war 2004.

Motorumbau im YRV von 87PS Handgeschaltener Saug Benziner auf 129PS Turbo mit Automatik.


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 Betreff des Beitrags: Re: Import, NOVA, Oldtimeranmeldung
BeitragVerfasst: 01.03.2013, 11:11:15 
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Den Stunt (v.a. die erfolgreiche Einzelgenehmigung) rechne ich dir ja heute noch hoch an.


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 Betreff des Beitrags: Re: Import, NOVA, Oldtimeranmeldung
BeitragVerfasst: 01.03.2013, 11:13:54 
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2 jahre ab typisierung stimmt definitiv !!!
bei meinem mustang war ich exakt einen tag vor ablauf dieser frist zulassen , sonst wär das ganze prozedre nochmal fällig gewesen.
es stand da nix davon in der einzelgenehmigung und dadurch bin ich auch ziemlich sicher am suizid eines ma46 mitarbeiters schuld der jetzt irgendwo im keller von der prüfstelle hängt da ich ihn bezüglich der frist aufplattlt hab. (und daher auch laut einem juristen eine ausnahme gemacht werden müßte - "müßte" , hat mich dann doch stutzig gmacht und ich bin anmelden gegangen)

bei historischen ist es für mich sogar verständlich da die überprüfung sowas wie ein pickerl iss.
und wenn ich einen flitzer (der bereits in österreich typisiert ist und sagen wir mal 20 jahre herumstand) anmelden möcht mach ich ein pickerl / anmeldegutachten , das gilt dann 2 jahre
innerhalb der 2 jahre und der überzugszeit muß ich anmelden , sonst muß ich mich um ein neues pickel kümmern.

interessant war in meinem mustang fall nur wie das pickerl zu lochen gewesen wäre.
ab einzelgenehmigung oder ab erstzulassung ???

und rainer , deine genehmigung vom derhatzu als historischen geht 10 hat mit einzelgenehmigung und neutypisierung eines aus dem ausland importierten fahrzeuges genau gar nix zu tun.

daher auch keine 2 jahreszulassungsregelung !

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 Betreff des Beitrags: Re: Import, NOVA, Oldtimeranmeldung
BeitragVerfasst: 01.03.2013, 11:58:54 
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dekatee hat geschrieben:
....interessant war in meinem mustang fall nur wie das pickerl zu lochen gewesen wäre.
ab einzelgenehmigung oder ab erstzulassung ???


Da gilt immer das Datum der Erstmaligen Zulassung, auch wenn diese im Ausland war.
Du kannst aber jederzeit und bei jedem Auto (unabhängig ob historisch oder nicht) diesen "Überprüfungsmonat" bei der Versicherung ändern lassen. Das gilt aber dann auch nur für DEINE Anmeldung solange du das Auto angemeldet hast.

Gut, ein Auto Einzelgen. wegen Import hab ich noch kein Auto selbst, aber wird dieses Jahr noch der Fall sein wo ich dem aktuellen Besitzer der Waschmaschine helfen werd seinen zu typisieren bei uns.


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 Betreff des Beitrags: Re: Import, NOVA, Oldtimeranmeldung
BeitragVerfasst: 01.03.2013, 12:11:20 
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Rainer hat geschrieben:
dekatee hat geschrieben:
....interessant war in meinem mustang fall nur wie das pickerl zu lochen gewesen wäre.
ab einzelgenehmigung oder ab erstzulassung ???


Da gilt immer das Datum der Erstmaligen Zulassung, auch wenn diese im Ausland war.


das monat war klar , mit der jahreszahl hama uns aber schwer getan.
es wurde aber eine sehr feine lösung gefunden...

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 Betreff des Beitrags: Re: Import, NOVA, Oldtimeranmeldung
BeitragVerfasst: 01.03.2013, 13:46:26 
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Rainer hat geschrieben:
Du kannst aber jederzeit und bei jedem Auto (unabhängig ob historisch oder nicht) diesen "Überprüfungsmonat" bei der Versicherung ändern lassen.


Tell me moar! Mir gehts nämlich mächtig am Keks, wenn Service- und Pickerltermine asynchron rennen. Wie geht das und was kostets?


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 Betreff des Beitrags: Re: Import, NOVA, Oldtimeranmeldung
BeitragVerfasst: 01.03.2013, 13:53:53 
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Einfach das Pickerl einmal vor der Zeit machen.

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