www.direkteinspritzer.at

Aktuelle Zeit: 28.06.2025, 11:31:56

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 30 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Ist ein Verkehrsjurist unter uns??
BeitragVerfasst: 25.06.2013, 19:05:55 
Offline
Oberphorist
Oberphorist
Benutzeravatar

Registriert: 30.12.2008, 20:01:41
Beiträge: 1274
Wohnort: 1150
1. Kann Haltelinie überfahren wirklich 70 Eulen kosten?
2. Kann Haltelinie überfahren an dieser Kreuzung als Rotfahrt gewertet werden?
3. Soll ich mich anzeigen lassen und dann aufpudeln?
4. San de jetzt scho komplett plemm plemm??

Höfts ma, Buam!!

BB


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.

_________________
5 Fahrzeuge
10 Zündkerzen
1 Dach
1 Zweitakter


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: 25.06.2013, 19:23:03 
Offline
Prophorist
Prophorist
Benutzeravatar

Registriert: 27.03.2012, 21:08:43
Beiträge: 547
bin kein verkehrsjurist.

1. siehe strafenkatalog, rotlichtverletzung gem §38Abs.5 StVO kann 70 euro kosten.
2. kann ich nicht beurteilen.
3. wenn du eine rechtschutzversicherung hast, gegenstandslos werden lassen und im verfahren dann rechtsmittel erheben. sonst rechtfertigt das den aufwand nicht.
4. kein kommentar.


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: 25.06.2013, 20:30:33 
Offline
Phorist
Phorist
Benutzeravatar

Registriert: 12.07.2011, 08:03:17
Beiträge: 300
Wohnort: L.E.
Überschreitung der Haltelinie gilt als einfahrt in den Kreuzungsbereich....also bei rot gefahren...leida...da hast a orschloch dawischt...


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: 25.06.2013, 21:02:53 
Offline
Phorumspixler
Phorumspixler
Benutzeravatar

Registriert: 14.03.2006, 01:32:54
Beiträge: 17215
Also hier in der Toskana sind Mittelstreifen wurscht. Ampeln gibts, aber welche Funserln da grad drin angeblich herumleuchten tangiert nur periphär. Haltelinien, what's that? Blinken überflüssig. Die lächerlichen Tempolimits glaubt außerort eh niemand.

Nur die Piefke glauben an Verkehrsregeln und die Schweizer sind ernsthaft mitm Schädel im eigenen Arsch unterwegs.

Dafür ist die Landschaft wieder saugeil, das Essen noch besser als zletzt und ich habs richtige Auto auf diesen entzückenden Achterbahnen. Die Rollimontaschierung tut auch super.


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: 25.06.2013, 22:47:07 
Offline
Phorist
Phorist
Benutzeravatar

Registriert: 08.03.2008, 01:58:44
Beiträge: 411
lowrider hat geschrieben:
Überschreitung der Haltelinie gilt als einfahrt in den Kreuzungsbereich....also bei rot gefahren...leida...da hast a orschloch dawischt...

wenn er auch links gestanden is, dann seh ich da keine Haltelinie.
glaub nicht, dass man automatisch das blaue Stricherl als Haltelinie anzusehen hat, oder? (das würd ich in einem einspruch geltend machen)


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: 26.06.2013, 06:56:05 
Offline
Oberphorist
Oberphorist

Registriert: 18.12.2006, 07:58:35
Beiträge: 6279
Wohnort: Wien
Ich würde es verfallen lassen, denn erst danach hast du ein Rechtsmittel und DANN würde ich damit argumentieren dass die Haltelinie nicht klar erkennbar ist wegen der Baustelle.

Aber lass dich mit diesem Foto beim ÖAMTC oder ARBÖ beraten was die dazu sagen.


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: 26.06.2013, 08:37:30 
Offline
Phorist
Phorist
Benutzeravatar

Registriert: 16.03.2010, 11:49:25
Beiträge: 307
Wohnort: Las Parras, Majibacoa
Ich leide mit Dir mit, da ist der Staatsbeamter unter der Autobahnbrücke gestanden und hat sicher net so schnell schreiben können wie an der Linie niemand stehen bleibt, da rechts und links Bundesstrasse mit 70km/h und 500m freie Sicht in jede Richtung. Hab ich mir ins Büro gehängt um zu zeigen wie primitiv schon Geld ausn Sackl gezogen wird. Nochmals: Mein Beileid, werter Benzinbruder


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.

_________________
Ob Benzin oder Diesel - Hauptsache Kardanwelle


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: 26.06.2013, 08:55:30 
Offline
Phorist
Phorist
Benutzeravatar

Registriert: 06.10.2010, 10:18:57
Beiträge: 58
da tät sogar i einspruch erheben weil: des sowieso a schas is der deppate blaue strich is ka haltelinie.


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: 26.06.2013, 10:19:29 
Offline
Moderat
Moderat
Benutzeravatar

Registriert: 14.03.2006, 13:19:04
Beiträge: 10567
Wohnort: Ja.
das darf einfach nicht wahr sein!

_________________
Et lux in tenebris lucet et tenebrae eam non conprehenderunt


http://vienna-galaxie.blogspot.com


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: 26.06.2013, 10:31:58 
Offline
Oberphorist
Oberphorist
Benutzeravatar

Registriert: 21.08.2006, 00:00:12
Beiträge: 2044
Wohnort: Bundeshauptstadt
gegen eine anonymverfügung kannst vorerst eh nichts machen.
also mal abwarten, tee trinken und auf eine noch höhere geldstrafe einstellen.
danach dann einen einspruch formulieren.

die frage ist "wo" hast du die haltelinie überfahren?
auf der weißen seite oder dort wo das auto auf dem bild auch steht (bei der blauen kurzparkzonenlinie)? und... wie sieht das dort normal aus? parkt man da links und fährt rechts gerade über die ampel wo jetzt die baustelle ist?


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: 26.06.2013, 10:35:21 
Offline
Moderat
Moderat
Benutzeravatar

Registriert: 14.03.2006, 13:19:04
Beiträge: 10567
Wohnort: Ja.
Was, bitte, soll man von dort aus sehen? Die Baustelle? Das Blaue ist keine Haltelinie und vor dem Weißen bleib ich nicht stehen, weil ich dort gar nicht fahre! Die Straße ist dort nämlich aus! Ende Gelände!

Das ist dort bein Baumartner Friedhof, gelt? Ein Haltelinie hab ich dort sowieso nie gesehen und Beim Abbiegen in die Hütteldorfer durchzurollen wär sowieso russisches Roulette. Das würden nur Lebensmüde tun. Ich versteh die ganze Situation nicht.

_________________
Et lux in tenebris lucet et tenebrae eam non conprehenderunt


http://vienna-galaxie.blogspot.com


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: 26.06.2013, 10:41:40 
Offline
Oberphorist
Oberphorist
Benutzeravatar

Registriert: 21.08.2006, 00:00:12
Beiträge: 2044
Wohnort: Bundeshauptstadt
du ewig querulant!
den metaphorischen krapfen kannst dem bürokratiehengst leider nicht so hinknallen wie man das gerne machen würde.
aber den anzeiger kennenzulernen wäre schon interessant.
da lob ich es mir den parksheriffInnen nach notizzettelhinterlass immer hinterherzurufen "ah, na dann bleib ich doch noch stehen"...


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: 26.06.2013, 23:26:00 
Offline
Phorumspixler
Phorumspixler
Benutzeravatar

Registriert: 14.03.2006, 01:32:54
Beiträge: 17215
Mit war ja immer noch der keanöülige Sherrif am allersümpatischsten, der unser aller liebstes mitmitglied wegen 75 in einer astreinen 80er um einen signifikanten geldbetrag erleichtert hat (tafel 80, 200m danach ortstafel, 300m danach kiwara, 100m danach ende 80er tafel). komplett klar das die einnahmen direkt in die finanzierung des eigenen wintergartens geflossen sind. oder wenigstens der alimente.


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: 27.06.2013, 08:07:40 
Offline
HZK-Organist
HZK-Organist
Benutzeravatar

Registriert: 14.03.2006, 22:32:57
Beiträge: 9266
Wohnort: Im äussersten Osten.
Ich war immer der Meinung das eine Ortstafel am Beginn, immer eine Höchstgeschwindigkeit von 50Km/h vorraussetzt. Ist das nicht so? :roll:

_________________
Mein Senf.


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: 27.06.2013, 08:23:15 
Offline
Oberphorist
Oberphorist
Benutzeravatar

Registriert: 23.09.2008, 10:29:02
Beiträge: 6553
Wohnort: Dibstry
nein. Eine Geschw.beschränkung gilt so lange bis sie aufgehoben wird, oder man von der Straße auf der sie gilt abbiegt. Ortsbeginn, oder -ende haben darauf keinen Einfluss.
Detail am Rande: Sollte eine Geschw.beschränkung am selben Schild wie die Ortstafel befestigt sein, gilt diese Geschw. im ganzen Ort. Z.B.: Mödling

In .de ist es so wie du geglaubt hast. Da hat die Ortstafel mehr "Macht" und egal was vorher für eine Beschränkung war, gilt 50 ab dem Ortsschild.

_________________
digital for now, analog forever.


Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 30 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
POWERED_BY
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de