me hat geschrieben:
Lieber Dimple,
Unternehmen bezahlen immer weniger Steuern, weil sie im Ausland gemachte Verluste gegenrechnen können.
Liebe Me,
Mein lieber und geschätzer Berufskollege, Hr. Matzenettner, redet, was die Gruppenbesteuerung angeht, gerne und viel - nur leider ist es Unfug.
Ich darf Dir das System der Gruppenbesteuerung einmal erklären, vielleicht ist dann klar, warum das ganze eine sehr kluge, sinnvolle und auch im Sinne der Steueraufbringung akzeptable Regelung ist:
Ausgangslage: Österr. Mutterunternehmen (M-GmbH) hat eine neu gegründete ausländische Tochter (T-GmbH) in der BRD. Diese T-GmbH macht die ersten drei Jahre Verluste (ist oft so, weil ja der Geschäftsaufbau Geld kostet, dem noch nicht die entsprechenden Umsätze gegenüberstehen) - dann entwickeln wir 2 Szenarien, die wir jeweil mit und ohne Gruppenbesteuerung betrachten:
1. Nach den drei Jahren macht die T-GmbH Gewinne: Mit Gruppenbesteuerung: Im Jahr 1-3 setzt die M-GmbH die Verluste der T-GmbH in der steuerlichen Gewinnermittlung ab und mindert den steuerlichen Gewinn (der handelsrechtliche ist eh um den T-GmbH-Verlust bei Konzernbetrachtung (ist ein Minikonzern) vermindert). Ab dem 4. Jahr werden in der BRD die Gewinne, die um die Verluste der Vorjahre (Verlustvortrag) gemindert sind, versteuert. In dem Ausmaß, in dem die T-GmbH die Verluste der Jahre 1-3 bei der deutschen Steuer verwertet, muß die M-GmbH die Gruppenverluste wieder neutralisieren und weist umm diesen Betrag höheren Gewinn aus.
Ohne Gruppenbesteuerung: Die M-GmbH ignoriert die T-Verluste und T-Gewinne in der österr. Steuerberechnung komplett
Der Unterschied liegt darin, daß die M-GmbH nur dann ihre Gewinne voll versteuert, wenn sie wirklich (Gruppenbetrachtung) da sind und nicht, wenn sie nur in .at vorhanden sind, für das Unternehmen aber nicht korrekt sind (weil M- & T-GmbH ja zusammen einen deutlich niedrigeren Gewinn ausweisen). Wenn aber die Verluste in der BRD zu einer dort niedrigeren Besteuerung führen, muß dieses in .at wieder korrigiert werden.
2. Die T-GmbH macht weiter Verluste und wird, über kurz oder lang, wieder geschlossen:
Gruppenbesteuerung: Die M-GmbH verrechnet die Verluste weiterhin mit den österr. Gewinnen und mindert die Steuerbelastung.
Ohne Gruppenbesteuerung: Die M-GmbH verrechnet keine Verluste und schreibt dafür den Bilanzansatz der T-GmbH steuerrechtlich und handelsrechtlich auf Null ab und mindert damit im Jahr der Abschreibung die Steuerbelastung
Unterschied: Periodenrichtige Steuerbelastung (und nicht im - teilweise willkürlich gewählten - Abschreibejahr).
Dies läßt sich auch - ohne Gruppenbesteuerung - mit verschachtelten Holding- und Betriebsgesellschaften (als Sitz würde ich entweder den Kanton Zug oder Malta vorschlagen) erreichen, ist aber extrem teuer und bevorzugt, da solche Mehrstufigen Systeme kompliziert, schwer zu führen und teuer in Errichtung und Betrieb sind, nur für große Unternehmen realisieren. Die Gruppenbesteuerung ist einfach, klar und fair und ermöglicht die periodenrichtige Steuerbelastung auch für Klein- und Mittelbetriebe, die - was ja IMHO positiv ist - auch ausländische Märkte zu erobern probieren.
Noch etwas sagt der Hr. Kollege Matzenettner nie dazu: Die Berücksichtigung der Verluste von Tochtergesellschaften in anderen EU-Staaten ist durch ein EUGH-Urteil allen EU-Ländern vorgeschrieben, da gibt es kein Auskommen - die Gruppenbesteuerung erlaubt dies also nur zusätzlich für Tochtergesellschaften in nicht EU-Staaten und schreibt eine klare und einfache Struktur (ist nur einstufig, als nicht für Großenkel-Gesellschaften, möglich) vor und macht (dafür gehört der Gesetzgeber gerühmt und nicht verdammt) die Nutzung der EUGH-Vorschrift auch für mittlere und kleine Unternehmen leicht möglich.
lg
Dimple