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 Betreff des Beitrags: Führerschein auflagen?
BeitragVerfasst: 29.10.2009, 12:10:24 
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HZK-Organist
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Beiträge: 9266
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Habe heute ein Mail bekommen das mich a bisserl verunsichert.
Ist da was dran? Ist das aus und gilt somit nur für Germany?
Obwohl, die neuen Plastik FS haben wir ja schon.
Vielleicht weiß ja jemand mehr.

Zitat:Hallo Leute
eine kurze *wichtige Information* betreffend die Besitzer der alten
Führerscheine in Österreich.
Still und heimlich hat die Politik ein Gesetz verabschiedet, welches
vorsieht, dass die Besitzer der alten Führerscheine ab 1 Jänner 2010
zum ersten neue, im Scheckkartenformat beantragen müssen und zum
zweiten, alle 5 Jahre zu einer *Kontrolle bzw Nachschulung* (auch
ohne vorangegangene Punkte oder Strafmandate) bei einer
Fahrschule *müssen*. Neben den Unannehmlichkeiten entstehen
natürlich auch entsprechende Kosten in Bezug auf Fahrschule und
Verkehrsamt, zwecks neuer Ausstellung der Lenkerberechtigung alle
fünf Jahre.
*Wer bis Ende 2009 den Antrag auf einen sogenannten
Scheckkartenführerschein stellt, bleibt von dieser Regelung
bis* *2032 verschont.* Übrigens ist das Scheckkartenformat ab 2011
innerhalb der EU verpflichtend, was bedeutet, dass man den alten
Schein spätestens zu diesem Zeitpunkt sowieso erneuern lassen muss.
Wer diese Information für einen schlechten Scherz hält, der möge
bitte "Führerschein umschreiben" googeln. Unter diesem Titel finden
sich auch entsprechende Forendiskussionen. Ich persönlich war
bereits am Dienstag auf dem Verkehrsamt, habe aber auch noch andere
unabhängige Bestätigungen für die Richtigkeit dieser Meldung. Auf
telefonische Rücksprache hin, wird am Verkehrsamt übrigens
Verschleierungstatik betrieben.
*Speziell älteren Führerscheinbesitzern möchte ich den Neuantrag bis
Jahresende wärmstens empfehlen.

PS: Bitte weiterleiten und auch Eltern, Freunde und Verwandte
informieren.
Für den Neuantrag notwendig: 46€ + ein zweiter Ausweis, auf dem man
erkennbar ist + Passfoto (z.B. beim Niedermeier machen lassen) Das
entsprechende Formular ist beim Portier des Verkehrsamts erhältlich,
sowie auch in den Bezirkshauptmannschaften der anderen Städte und
Gemeinden.

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Mein Senf.


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 Betreff des Beitrags: Re: Führerschein auflagen?
BeitragVerfasst: 29.10.2009, 12:18:09 
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Zitat:
Sehr geehrter......

Das von Ihnen übermittelte Email ist uns selbstverständlich schon seit ca. einem Jahr bekannt! Ich kann Sie allerdings beruhigen: Es hat mit der Wahrheit nicht viel zu tun!
Fest steht aus heutiger Sicht nur folgendes:
Ab dem Jahre 2013 soll ein Führerschein in Kreditkartenformat EU-weit die derzeit über Hundert im Umlauf befindlichen Führerscheine in den Mitgliedstaaten ersetzen. Die alten Führerscheine sollen nach und nach, spätestens aber Ende 2032 aus dem Verkehr gezogen werden. Dies hat das Europäische Parlament am 14. Dezember 2006 beschlossen.
Die jetzt im Umlauf befindlichen Führerscheine bleiben daher aller Voraussicht nach bis 2032 gültig, sofern die Daten und Fotos noch aktuell sind.
Führerscheine, die nach 2013 ausgestellt werden, k ö n n t e n aus heutiger Sicht auf zehn oder 15 Jahre befristet sein. Nach derzeitigem Wissensstand wäre mit einer Verlängerung keine ärztliche Untersuchung oder Fahrprüfung verbunden. Dies hat allerdings noch keine gesetzliche Grundlage.

Ich hoffe, mit dieser Auskunft gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Martha Gunacker
Bezirkshauptmannschaft St.Pölten
3100 St.Pölten, Am Bischofteich 1
E-Mail: buergerbuero.bhpl@noel.gv.at

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manchmal bist du der hund......und manchmal bist du der baum.....


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 Betreff des Beitrags: Re: Führerschein auflagen?
BeitragVerfasst: 29.10.2009, 12:22:46 
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Aha, also wieder mal nur Panik verbreiten.
Danke.

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 Betreff des Beitrags: Re: Führerschein auflagen?
BeitragVerfasst: 29.10.2009, 18:37:10 
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auf meinem scheckkarten führerschein steht "gültig bis" nur nix daneben....
vorgehesen is da aber offensichtlich schon was....

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 Betreff des Beitrags: Re: Führerschein auflagen?
BeitragVerfasst: 29.10.2009, 20:40:04 
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richtig, für den c-schein nämlich.

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 Betreff des Beitrags: Re: Führerschein auflagen?
BeitragVerfasst: 29.10.2009, 20:53:47 
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Fyyy hat geschrieben:
richtig, für den c-schein nämlich.

aaaaaaaaaaaahhhhhhhhhhhhhhhh genau! :roll:

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 Betreff des Beitrags: Re: Führerschein auflagen?
BeitragVerfasst: 30.10.2009, 08:25:58 
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Tomii hat geschrieben:
Fyyy hat geschrieben:
richtig, für den c-schein nämlich.

aaaaaaaaaaaahhhhhhhhhhhhhhhh genau! :roll:


ja, denn als C und E-Scheinbesitzer muss man alle 5 Jahre zum Arzt und kann sich dann einen neuen Schein holen. Phyr die Klassen C1 und E1 muss man alle 10 Jahre zum Arzt um die Lenkberechtigung zu behalten.

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digital for now, analog forever.


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 Betreff des Beitrags: Re: Führerschein auflagen?
BeitragVerfasst: 31.10.2009, 19:18:44 
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2032? gut, is noch zeit.
vielleicht kann ich mich dann von meinem geschätzten rosa papierl leichter trennen.

depperte scheckkarten.
ein führerschein ist nicht irgendeine schleißige bankomat-, pampige mitglieds- oder läppische kundenkarte.

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1974, 1984.


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 Betreff des Beitrags: Re: Führerschein auflagen?
BeitragVerfasst: 02.11.2009, 00:12:36 
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Beiträge: 122
Elwood hat geschrieben:
Tomii hat geschrieben:
Fyyy hat geschrieben:
richtig, für den c-schein nämlich.

aaaaaaaaaaaahhhhhhhhhhhhhhhh genau! :roll:


ja, denn als C und E-Scheinbesitzer muss man alle 5 Jahre zum Arzt und kann sich dann einen neuen Schein holen. Phyr die Klassen C1 und E1 muss man alle 10 Jahre zum Arzt um die Lenkberechtigung zu behalten.



hmmmm ich weiß ja nicht was du für einen C+E Schein hast das du alle 5 Jahre zum Arzt mußt.....
aber hier steht folgendes geschrieben...........

http://www.help.gv.at/Content.Node/4/Seite.040740.html

Lenkberechtigung für die Klasse C
Voraussetzung:
Besitz einer Lenkberechtigung der Klasse B .
Vollendung des 21. Lebensjahres oder
Vollendung des 18. Lebensjahres und erfolgreicher Abschluss des Lehrberufs "Berufskraftfahrer" bzw. "Berufskraftfahrerin" oder
Vollendung des 18. Lebensjahres und Einschränkung auf das Lenken von Fahrzeugen der Unterklasse C1 . bis zum 21. Lebensjahr
Bei gleichzeitiger Antragstellung der Lenkberechtigung für die Klassen B und C kann der Antragsteller oder die Antragstellerin erst dann zur praktischen Fahrprüfung für die Klasse C . zugelassen werden, wenn er oder sie die theoretische und auch praktische Fahrprüfung für die Klasse B bestanden hat.

Befristung
alle ab 1. November 1997 ausgestellten Lenkberechtigungen:
bis zum 60. Lebensjahr:
Klasse C: fünf Jahre
Unterklasse C1: zehn Jahre
ab dem 60. Lebensjahr:
Klasse C: zwei Jahre
Unterklasse C1: fünf Jahre
alle davor ausgestellten Lenkberechtigungen:
ab Vollendung des 48. Lebensjahres:
Klasse C: fünf Jahre
Unterklasse C1: zehn Jahre
ab Vollendung des 60. Lebensjahres:
Klasse C: zwei Jahre
Unterklasse C1: fünf Jahre
Die Lenkberechtigung für die Klasse C muss alle fünf bzw. zwei Jahre verlängert werden. Für jede Verlängerung . ist ein ärztliches Gutachten . erforderlich.

Hinweis: Mit Vollendung des 48. Lebensjahres wird die Klasse C automatisch auf die Unterklasse C1 eingeschränkt. Der Antrag auf Verlängerung muss daher vor Vollendung des 48. Lebensjahres eingebracht werden.

Achtung:
Für die Inbetriebnahme und das Lenken von Fahrzeugen der Klasse C, deren höchste zulässige Gesamtmasse mehr als 7.500 kg beträgt, gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille (statt 0,5 Promille).

http://www.help.gv.at/Content.Node/4/Seite.040101.html

Scheckkartenführerschein
Seit 1. März 2006 werden in Österreich nur mehr Scheckkartenführerscheine ausgegeben. Bisherige Führerscheine behalten ihre Gültigkeit bis Anfang 2033. Bei gültigen Papierführerscheinen besteht keine Umtauschverpflichtung, ein freiwilliger Umtausch . ist allerdings möglich, dabei bleiben unbefristete Führerscheine auch weiterhin unbefristet.

Achtung:
Immer wieder sind Rundmails mit anderslautenden Informationen im Umlauf, diese sind unrichtig und falsch.

TIPPDas Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bietet häufig gestellte Fragen und Antworten zum Scheckkartenführerschein an.
Hinweis: Ab dem Jahr 2013 werden EU-weit einheitliche Führerscheine ausgegeben, die auf 10 bis 15 Jahre befristet sein werden. Die konkrete Frist und ob damit eine ärztliche Untersuchung verbunden ist, kann jeder EU-Staat selbst bestimmen. In Österreich wird voraussichtlich keine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben werden, es erfolgt daher bei Fristablauf lediglich eine Aktualisierung der Daten und des Fotos.

Der Führerschein ist bei allen Fahrten mitzuführen. Wer bei einer Kontrolle ohne Führerschein angetroffen wird, muss mit einer Geldstrafe . rechnen.

Der Führerschein kann in jenem EU-Land erworben werden, wo nachgewiesen wird, dass man sich innerhalb der letzten zwölf Monate während mindestens 185 Tagen aufgehalten hat bzw. wo man beabsichtigt, sich für mindestens 185 Tage aufzuhalten.

Seit 3. Mai 2004 tragen alle in der EU neu ausgestellten Führerscheine (auch Scheckkartenführerscheine) auf der Titelseite das Wort "Führerschein" in allen 21 Mitgliedssprachen. Alte Führerscheine bleiben weiterhin gültig.

Für Fahrten in bestimmte Nicht-EWR-Länder wird ein internationaler Führerschein benötigt. Dieser kann bei Autofahrerclubs (z.B. ARBÖ, ÖAMTC) beantragt werden (Lichtbild wird benötigt). Der internationale Führerschein gilt – allerdings nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein – ein Jahr.

Seit 1. Juli 1996 sind Österreichs Führerscheine EU-Führerscheine, die auch beim Wohnsitzwechsel im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nicht mehr umgeschrieben . werden müssen.


Die gegenseitige Anerkennung der Führerscheine innerhalb der EU ist rechtlich durch eine Richtlinie (91/439/EWG) des EU-Rates sichergestellt. Diese enthält grundsätzliche Bestimmungen über das Führerscheinwesen.

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I'm Probably Not Listening You.......


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 Betreff des Beitrags: Re: Führerschein auflagen?
BeitragVerfasst: 02.11.2009, 00:14:25 
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gibts davon auch eine kurzfassung?


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 Betreff des Beitrags: Re: Führerschein auflagen?
BeitragVerfasst: 02.11.2009, 10:00:26 
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insane hat geschrieben:
gibts davon auch eine kurzfassung?

Du als möchtegernjurist tigerst Dich doch sicher sehr gern rein, in solche gstanzln?

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 Betreff des Beitrags: Re: Führerschein auflagen?
BeitragVerfasst: 02.11.2009, 10:20:40 
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Ich glaub das is ihm zu sehr interpretationsfreier Klartext.

LG - Der Wankelmütige


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 Betreff des Beitrags: Re: Führerschein auflagen?
BeitragVerfasst: 02.11.2009, 12:54:18 
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:lol:
wenn ma mal drin is im Blutsaugerdeutsch wirds schwierig.

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დაიჭირეს! თქვენ რეალურად აიღო უბედურება თარგმნა, რომ. ძალიან კარგი!

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