Ich muss mich schon wieder ärgern.
Diesmal über die Prüfer der Nationalbank. Die leiden alle am Münchhausen-Syndrom oder Pseudologia phantastica. Streiten vor Gericht alles ab und zeigen uns die lange Nase.
Nationalbank stoppte Ermittlungen gegen Bawag
WIEN. Nun stellt das Gericht fest, dass der (verharmlosende) Prüfbericht der Nationalbank dafür verantwortlich war, dass die Staatsanwaltschaft 1994 ihre Ermittlungen gegen die Bawag einstellen musste.
Gemeinsam mit dem Justizministerium hat die Bankenaufsicht der Nationalbank schon im Jahr 1994 Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen der Karibikgeschäfte der Bawag verhindert. Dies hat Donnerstag der Linzer Medienrichter Klaus-Peter Bittmann klar festgestellt.
Hintergrund war ein Prozess, den die Nationalbank gegen die OÖNachrichten angestrengt hatte. Schon am 22. Juli dieses Jahres hatten die OÖN exklusiv von einer Anzeige zweier führender Bawag-Mitarbeiter gegen den damaligen Bawag-General Walter Flöttl wegen der Karibikgeschäfte der Bawag mit Flöttls Sohn Wolfgang berichtet. Diese Anzeige war am 30. April 1994 bei der Staatsanwaltschaft Wien eingegangen.
1994 alle Vorwürfe bekannt
Darin enthalten waren bereits explizite Hinweise auf die Gefährdung des Streikfonds des ÖGB und die Involvierung politischer Funktionsträger. Ex-ÖGB-Chef Fritz Verzetnitsch wird darin sogar namentlich genannt. Auch von vorsätzlicher Verschleierung der Geschäfte war die Rede.
Der damalige Leiter der Wirtschaftsgruppe der Staatsanwaltschaft Wien, Erich Müller, leitete umgehend Ermittlungen ein. Weil aber die Bankenprüfer der Nationalbank sinngemäß erklärten, es habe keine Malversationen und keine Verluste gegeben und dies auch noch in einem Bericht über die Bawag-Prüfung explizit niederschrieben, ordnete das Justizministerium die Einstellung der Ermittlungen an.
So weit die Vorgeschichte. Die Nationalbank klagte allerdings die OÖN aufgrund dieser Berichterstattung. Von den Bankprüfern habe nie jemand mit der Staatsanwaltschaft gesprochen. Daher habe die Nationalbank auch keine Ermittlungen verhindert.
Demgegenüber hatte der damalige Leiter der Bankprüfung der Nationalbank, Peter Mayerhofer, den OÖN erklärt, die Gespräche mit der Staatsanwaltschaft habe nicht er, sondern sein Stellvertreter geführt. Deswegen klagte auch Mayerhofer die OÖN - er will dies nie gesagt haben - und verlor ebenfalls. Mayerhofer wurde übrigens 2003 hochbezahlter Konsulent der Bawag.
Im Prozess sagte Donnerstag Staatsanwalt Erich Müller, als Zeuge, dass er aufgrund einer Weisung des damaligen Generalanwaltes des Justizministeriums, Christoph Mayerhofer, die Ermittlungen einstellen musste. Denn die Bankprüfer hatten betont, es gebe keinen Schaden. Er habe mit den vier Bankprüfern der Nationalbank ausführlich gesprochen. Diese hätten ihm erklärt, sie wüssten nichts von Malversationen.
Nationalbanker unglaubwürdig
Demgegenüber sagten die Nationalbankprüfer Paul Maier, Georg Fuchs, Helmut Hölzl und Chistoph Stoiber als Zeugen unter Wahrheitspflicht, sie hätten nie mit Müller oder einem anderen Vertreter der Staatsanwaltschaft und auch nicht mit der Wirtschaftspolizei über die Bawag gesprochen.
Richter Bittmann dazu im Urteil:
"ICH GLAUBE KEINEM EINZIGEN DIESER ZEUGEN. DIE AUSSAGEN SIND EINSTUDIERT GEWESEN. ES IST TRAUIG, DASS MAN SO ETWAS ERLEBEN MUSS."
Mit diesem Urteil, gegen das der Rechtsvertreter der Nationalbank, die Kanzlei Korn/ Frauenberger Berufung anmeldete, stellt nun ein unabhängiger Richter fest, dass 1994 die Ermittlungen verhindert wurden. Richter Bittmann: "Ausschlaggebend, dass es zu keinen weiteren Ermittlungen gekommen ist, war der Bericht der Nationalbank."
Damit ist es zumindest sehr wahrscheinlich, dass die exorbitanten Verluste nach 1995 wohl verhindert worden wären, hätte die Staatsanwaltschaft damals ungehindert ermitteln können. Denn in der Anzeige waren alle heute bekannten Vorwürfe schon enthalten.
Was sagt die OeNB dazu:
http://tinyurl.com/h8qkw
Gruß
Bruce