dekatee hat geschrieben:
Rainer hat geschrieben:
gehhh Papa ich brauch da mal deine Unterschrift und Stempel....
und das iss beides nimma vorhanden ?
Natürlich is des beides noch vorhanden....
Versteh mich jetzt nicht falsch bitte, aber ich seh es einfach nicht ein warum ich ihnen das geben sollte. Bei einem Motorumbau mit einem stärkeren Motor verstehe ich noch irgendwo dass sie das haben wollen, aber net so.
Denn im KFG steht das so gar nicht drinnen, da steht unter § 42 Abs. 2 nur dass ich die Änderung der Motornummer anzuzeigen habe sofern diese Eingetragen ist.
Da steht NIX davon dass ich da eine Bestätigung einer Werkstatt für den Sach und Fachgerechten Umbau brauche.
Ich hab heute auch jetzt schon mit der infoline der MA46 telefoniert, ein echter spass weil ich so böse war und mir erlaubt habe zu fragen gemäß welchen Erlasses oder welchen Gesetzestextes nach sie diese "Bestätigung über den Sach und Fachgerechten Einbau" haben wollen.
Wenn das für euch interessant ist kann ich da ja auch Nachwassern ob das überhaupt verlangt werden DARF.
Im Endeffekt werde ich nichts anderes machen als das ich ansuche um Befreiung der Eintragungspflicht der Motornummer (gem. §42 Abs.3) dann spar ich mir den ganzen zauber und im endeffekt isses so am besten für mich weil dann kann ich jetzt den Motor vom goldenen drinnenlassen und brauch eam fürs erste Pickerl net eintragen lassen.