Bruce hat geschrieben:
Die Problematik ist, dass bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ein sogenanntes „relatives Fehlermaß“ verwendet wird, dass der Fehler also prozentuell bewertet wird. Bei Vmax = 40 km/h bedeutet ein Geschwindigkeitsexzess von 7 km/h eine Überschreitung von 17,5 %. Diese Bewertung wird als umso ungerechter empfunden je kleiner die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist. Bei vMax = 20 km/h wären eine gefahrene Geschwindigkeit von 25 km/h schon 25 %. Jeder würde sagen: „Ich war doch nur um 5 km/h drüber ! “ Es ist in der Tat ungerecht, korrekterweise müsste man ein sogenanntes „gemischtes Fehlermaß“ anwenden, das auf einer Kombination von relativer und absoluter Überschreitung beruht:
Bei vIst > Max(TolRel * vMax / 100, TolAbs) müsste man dann blechen. Wenn wir die relative Toleranz TolRel = 15 % und die absolute Toleranz TolAbs = 10 km/h annehmen, dann wäre im gegenständlichen Fall Max(TolRel * vMax / 100, TolAbs)=Max(6 km/h, 10 km/h) = 10 km/h. In diesem Fall wäre die Überschreitung von 7 km/h wegen Geringfügigkeit straffrei. Das gemischte Fehlermaß ist zwar gerechter, aber es ist den Beamten nicht zumutbar bzw. es ist mit deren Intelligenz im allgemeinen nicht vereinbar.
Gruß
Bruce
besser kann man es nicht erklaeren