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 Betreff des Beitrags: Verbrechen in Brünn
BeitragVerfasst: 08.04.2007, 16:46:27 
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Oberphorist
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ich wurde von der für brünn zuständigen BH mödling des verbrechens der überschreitung der zulässigen Vmax von 40 km/h um 7 km/h für schuldig befunden.
kostet 30 euronen. :evil:


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BeitragVerfasst: 08.04.2007, 16:49:13 
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Phorschephorist
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da haettest aber noch schneller fahren koennen fuers gleiche geld
bloede gschicht :wink:


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BeitragVerfasst: 08.04.2007, 20:24:37 
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idi admin
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bnödbnödbnöd...

aber das radarkastl iss vom anwesen aus mit spraydosn zu boykotieren !!!

was erstens das ozonloch fördert und zweitens die behörde etwas ratlos macht...quasi...

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BeitragVerfasst: 10.04.2007, 16:04:42 
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Oberphorist
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Bist noch billig davon gekommen.

A1 richtung Salzburg bei Seewalchen, statt der erlaubten 100km/h bin ich bösewicht 119km/h gefahren, gekostet hat der spass 80,- Euro :shock:


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BeitragVerfasst: 10.04.2007, 16:19:38 
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Oberphorist
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wo isn da ein 100erter?! ich fahr da jeden tag, aber hab da noch nie eine 100erter begrenzung gesehen?!

lg
coyote

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BeitragVerfasst: 10.04.2007, 19:13:18 
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Phorumspixler
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Dass du sie nicht siehst, heißt noch lange nicht, dass sie nicht da ist! :wink:

LG - Der Wankelmütige


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BeitragVerfasst: 10.04.2007, 19:35:17 
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Phorschephorist
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welche sie wenn sie hubsch ist sehe ich sie bestimmt


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BeitragVerfasst: 10.04.2007, 22:48:29 
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Donkel
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Hab im Radiiio gehört daß die neuen digitalen Boxen nur mehr rot blitzen werden, sprich daß man kaum noch selbst festellen kann ob sie scharf sind.

daha

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Heute back ich, morgen brat ich, übermorgen mach ich der Königin ein Kind!
"Hauptsach' is daß die Madln gsunde Zähnt ham!"


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BeitragVerfasst: 10.04.2007, 22:52:09 
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idi admin
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hmmm , ich glaub das PAO-schildchen aus GB wird der ultimative eu-kassier test werden !
einmal rönnginnisiert und dann abwarten wer damit belangt wird...

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BeitragVerfasst: 11.04.2007, 07:19:33 
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Phorist
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Die Problematik ist, dass bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ein sogenanntes „relatives Fehlermaß“ verwendet wird, dass der Fehler also prozentuell bewertet wird. Bei Vmax = 40 km/h bedeutet ein Geschwindigkeitsexzess von 7 km/h eine Überschreitung von 17,5 %. Diese Bewertung wird als umso ungerechter empfunden je kleiner die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist. Bei vMax = 20 km/h wären eine gefahrene Geschwindigkeit von 25 km/h schon 25 %. Jeder würde sagen: „Ich war doch nur um 5 km/h drüber ! “ Es ist in der Tat ungerecht, korrekterweise müsste man ein sogenanntes „gemischtes Fehlermaß“ anwenden, das auf einer Kombination von relativer und absoluter Überschreitung beruht:

Bei vIst > Max(TolRel * vMax / 100, TolAbs) müsste man dann blechen. Wenn wir die relative Toleranz TolRel = 15 % und die absolute Toleranz TolAbs = 10 km/h annehmen, dann wäre im gegenständlichen Fall Max(TolRel * vMax / 100, TolAbs)=Max(6 km/h, 10 km/h) = 10 km/h. In diesem Fall wäre die Überschreitung von 7 km/h wegen Geringfügigkeit straffrei. Das gemischte Fehlermaß ist zwar gerechter, aber es ist den Beamten nicht zumutbar bzw. es ist mit deren Intelligenz im allgemeinen nicht vereinbar.

Gruß
Bruce


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BeitragVerfasst: 11.04.2007, 08:43:01 
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Oberphorist
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hey! wie jeder weis überseh ich nie ein verkehrsschild :oops: !
lg
coyote

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BeitragVerfasst: 11.04.2007, 14:27:38 
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Phorschephorist
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Bruce hat geschrieben:
Die Problematik ist, dass bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ein sogenanntes „relatives Fehlermaß“ verwendet wird, dass der Fehler also prozentuell bewertet wird. Bei Vmax = 40 km/h bedeutet ein Geschwindigkeitsexzess von 7 km/h eine Überschreitung von 17,5 %. Diese Bewertung wird als umso ungerechter empfunden je kleiner die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist. Bei vMax = 20 km/h wären eine gefahrene Geschwindigkeit von 25 km/h schon 25 %. Jeder würde sagen: „Ich war doch nur um 5 km/h drüber ! “ Es ist in der Tat ungerecht, korrekterweise müsste man ein sogenanntes „gemischtes Fehlermaß“ anwenden, das auf einer Kombination von relativer und absoluter Überschreitung beruht:

Bei vIst > Max(TolRel * vMax / 100, TolAbs) müsste man dann blechen. Wenn wir die relative Toleranz TolRel = 15 % und die absolute Toleranz TolAbs = 10 km/h annehmen, dann wäre im gegenständlichen Fall Max(TolRel * vMax / 100, TolAbs)=Max(6 km/h, 10 km/h) = 10 km/h. In diesem Fall wäre die Überschreitung von 7 km/h wegen Geringfügigkeit straffrei. Das gemischte Fehlermaß ist zwar gerechter, aber es ist den Beamten nicht zumutbar bzw. es ist mit deren Intelligenz im allgemeinen nicht vereinbar.

Gruß
Bruce

besser kann man es nicht erklaeren


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