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BeitragVerfasst: 12.11.2009, 01:58:44 
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Phorist
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hehe, das wär eine geile idee, leider ist er aber nicht silber :(
DKT hat ihn eh schon kennengelernt, als ich letztes jahr mal geholfen hatte die datsunteile aus einer kellerräumung in seine halle zu karren..
greets


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BeitragVerfasst: 12.11.2009, 09:13:11 
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also doch der TURBO !!!

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BeitragVerfasst: 12.11.2009, 12:44:11 
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@hd46510

Man muss nur die Worte im Mietvertrag genau definieren, nämlich betriebsfähig und zugelassen.

Betriebsfähig ist ein Auto dann, wenn man einsteigen, es starten und damit wegfahren kann.

Zugelassen bedeutet, dass es zum Verkehr zugelassen ist. Meines Wissens verfällt mit dem Ablauf des Pickerls aber die Zulassung.

Wichtig: Abstellplatz und Wohnung mit einem Mietvertrag angemietet - Kündigungsschutz (wenn Wohnung zumindest Teilanwendungsbereich Mietrechtsgesetz)

Abstellplatz mit separatem Mietvertrag angemietet - kein Kündigungsschutz

Je nachdem wäre die weitere Vorgangsweise zu wählen.

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BeitragVerfasst: 12.11.2009, 13:16:59 
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me hat geschrieben:
@hd46510

Man muss nur die Worte im Mietvertrag genau definieren, nämlich betriebsfähig und zugelassen.

Betriebsfähig ist ein Auto dann, wenn man einsteigen, es starten und damit wegfahren kann.

Zugelassen bedeutet, dass es zum Verkehr zugelassen ist. Meines Wissens verfällt mit dem Ablauf des Pickerls aber die Zulassung.

Wichtig: Abstellplatz und Wohnung mit einem Mietvertrag angemietet - Kündigungsschutz (wenn Wohnung zumindest Teilanwendungsbereich Mietrechtsgesetz)

Abstellplatz mit separatem Mietvertrag angemietet - kein Kündigungsschutz

Je nachdem wäre die weitere Vorgangsweise zu wählen.


pickerl hat nix mit zulassung zu tun. angemeldet = zugelassen, egal ob gültiges pickerl oder nicht

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BeitragVerfasst: 12.11.2009, 13:38:56 
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coyote hat geschrieben:
me hat geschrieben:
@hd46510

Man muss nur die Worte im Mietvertrag genau definieren, nämlich betriebsfähig und zugelassen.

Betriebsfähig ist ein Auto dann, wenn man einsteigen, es starten und damit wegfahren kann.

Zugelassen bedeutet, dass es zum Verkehr zugelassen ist. Meines Wissens verfällt mit dem Ablauf des Pickerls aber die Zulassung.

Wichtig: Abstellplatz und Wohnung mit einem Mietvertrag angemietet - Kündigungsschutz (wenn Wohnung zumindest Teilanwendungsbereich Mietrechtsgesetz)

Abstellplatz mit separatem Mietvertrag angemietet - kein Kündigungsschutz

Je nachdem wäre die weitere Vorgangsweise zu wählen.


pickerl hat nix mit zulassung zu tun. angemeldet = zugelassen, egal ob gültiges pickerl oder nicht



Wobei sich "Betriebsfähig" auch an das Pickerl hängen kann, denn mit abgelaufenem Pickerl darfst du EIGENTLICH ein Auto auch nicht in Betrieb nehmen und in Betrieb nehmen heißt starten und fahren, aber genau das darfst du ja nicht ohne Pickerl, eigentlich...

Ich entnehme mir dieses "in Betrieb nehmen" aus der zusammenhang von Alkohol am Steuer wo es schon reicht den Motor zu starten, auch wenn man vielleicht auf der Beifahrerseite sitzt, nur um im Auto einzuheizen, so gilt dies für die Polizei als "Alkoholisiert ein Fahrzeug in Betrieb genommen"....

Auf jeden Fall kann es sich der Vermieter drehen und wenden wie er will, wenns ihm nicht passt dann wird dein Mietvertrag (vom Stellplatz) einfach gekündigt.


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BeitragVerfasst: 13.11.2009, 15:53:06 
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Ich komm ja normal von der Gegenseite, also den Immobilien-Eigentümern.....

Einiges was da geschrieben wurde stimmt ja, vieles nicht.
Ein guter Hinweis von mir:
Lass Dich garnicht auf die juristische Ebene ein.
Agiere nur mit Deinem Hausverstand.
Nette Nachricht zurück an die Hausverwaltung:
Dein Wagen ist angemeldet und betriebsfähig, Du erfüllst also damit Deinen Vertrag.
Die derzeit schlechte OIptik ist darauf zurück zu führen, dass das Fahrzeug schon ein Oldtimer ist.
Dann einfach warten was passiert.


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BeitragVerfasst: 13.11.2009, 17:58:32 
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wmf hat geschrieben:
Ich komm ja normal von der Gegenseite, also den Immobilien-Eigentümern.....

Einiges was da geschrieben wurde stimmt ja, vieles nicht.
Ein guter Hinweis von mir:
Lass Dich garnicht auf die juristische Ebene ein.
Agiere nur mit Deinem Hausverstand.
Nette Nachricht zurück an die Hausverwaltung:
Dein Wagen ist angemeldet und betriebsfähig, Du erfüllst also damit Deinen Vertrag.
Die derzeit schlechte OIptik ist darauf zurück zu führen, dass das Fahrzeug schon ein Oldtimer ist.
Dann einfach warten was passiert.



Das ist echt das vernünftigste!!


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BeitragVerfasst: 14.11.2009, 00:31:04 
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wmf hat geschrieben:
Ich komm ja normal von der Gegenseite, also den Immobilien-Eigentümern.....

Einiges was da geschrieben wurde stimmt ja, vieles nicht.
Ein guter Hinweis von mir:
Lass Dich garnicht auf die juristische Ebene ein.
Agiere nur mit Deinem Hausverstand.
Nette Nachricht zurück an die Hausverwaltung:
Dein Wagen ist angemeldet und betriebsfähig, Du erfüllst also damit Deinen Vertrag.
Die derzeit schlechte OIptik ist darauf zurück zu führen, dass das Fahrzeug schon ein Oldtimer ist.
Dann einfach warten was passiert.

genau einen so forumulierten brief habe ich heute weggeschickt :)
dank euch mal für euren input...........

ich hoff' im nächsten sommer werd ich ohnehin zeit haben, meinen cherry wieder auf vordermann zu bringen..... :oops:


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BeitragVerfasst: 14.11.2009, 09:59:16 
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hd46510 hat geschrieben:

ich hoff' im nächsten sommer werd ich ohnehin zeit haben, meinen cherry wieder auf vordermann zu bringen..... :oops:



loswerden iss einfacher , da reicht ein pn an den neun64 !!!

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BeitragVerfasst: 14.11.2009, 13:30:39 
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dekatee hat geschrieben:
hd46510 hat geschrieben:

ich hoff' im nächsten sommer werd ich ohnehin zeit haben, meinen cherry wieder auf vordermann zu bringen..... :oops:



loswerden iss einfacher , da reicht ein pn an den neun64 !!!


neeeeever ever, sorry ;)


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BeitragVerfasst: 27.11.2009, 13:14:36 
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tja hat nicht geklappt...
jetzt muss ich schnell an ein pickerl kommen, hat jemand einen idee? (pn) :evil:


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BeitragVerfasst: 28.11.2009, 15:12:36 
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hd46510 hat geschrieben:
tja hat nicht geklappt...
jetzt muss ich schnell an ein pickerl kommen, hat jemand einen idee? (pn) :evil:


farbdrucker u. foliergerät vorhanden?


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BeitragVerfasst: 28.11.2009, 17:36:55 
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und wemma was anders hinstellen und die kirschn eine zeit lang in brünn zwischenlagern ?

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BeitragVerfasst: 29.11.2009, 20:56:20 
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insane hat geschrieben:
hd46510 hat geschrieben:
tja hat nicht geklappt...
jetzt muss ich schnell an ein pickerl kommen, hat jemand einen idee? (pn) :evil:


farbdrucker u. foliergerät vorhanden?

hehe, ja an pickerl faken hätte ich eh auch schon gedacht, aber bei den aufmerksamen nachbarn (zumindest mein auto betreffend) hab ichs dann doch lieber bleiben lassen


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BeitragVerfasst: 29.11.2009, 21:00:26 
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dekatee hat geschrieben:
und wemma was anders hinstellen und die kirschn eine zeit lang in brünn zwischenlagern ?

ich darf wiederum nur ein auf mich zugelassenes auto hinstellen, doh!

falls sich noch wer wundert: es geht um wiener wohnen btw.....


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