coyote hat geschrieben:
me hat geschrieben:
@hd46510
Man muss nur die Worte im Mietvertrag genau definieren, nämlich betriebsfähig und zugelassen.
Betriebsfähig ist ein Auto dann, wenn man einsteigen, es starten und damit wegfahren kann.
Zugelassen bedeutet, dass es zum Verkehr zugelassen ist. Meines Wissens verfällt mit dem Ablauf des Pickerls aber die Zulassung.
Wichtig: Abstellplatz und Wohnung mit einem Mietvertrag angemietet - Kündigungsschutz (wenn Wohnung zumindest Teilanwendungsbereich Mietrechtsgesetz)
Abstellplatz mit separatem Mietvertrag angemietet - kein Kündigungsschutz
Je nachdem wäre die weitere Vorgangsweise zu wählen.
pickerl hat nix mit zulassung zu tun. angemeldet = zugelassen, egal ob gültiges pickerl oder nicht
Wobei sich "Betriebsfähig" auch an das Pickerl hängen kann, denn mit abgelaufenem Pickerl darfst du EIGENTLICH ein Auto auch nicht in Betrieb nehmen und in Betrieb nehmen heißt starten und fahren, aber genau das darfst du ja nicht ohne Pickerl, eigentlich...
Ich entnehme mir dieses "in Betrieb nehmen" aus der zusammenhang von Alkohol am Steuer wo es schon reicht den Motor zu starten, auch wenn man vielleicht auf der Beifahrerseite sitzt, nur um im Auto einzuheizen, so gilt dies für die Polizei als "Alkoholisiert ein Fahrzeug in Betrieb genommen"....
Auf jeden Fall kann es sich der Vermieter drehen und wenden wie er will, wenns ihm nicht passt dann wird dein Mietvertrag (vom Stellplatz) einfach gekündigt.