kaum ist mir ausnahmsweise fad und schau so einmal in der woche ins pforum, gehts schon zu als wie
flateric hat geschrieben:
Es geht um die Gemütsbewegung und diese wird immer individuell bewertet. Dies wäre auch bei einem Österreicher der Fall, der zB arbeitslos und deshalb manisch depressiv ist. Dann würde dies auch in die Bewertung des Gemütszustands einfließen.
also flacher eric, da bist am falschen dampfer, "manisch depressives kranksein" ist ein psychiatrische genau definierte erkrankung, wie halt schizophrenie u.ä.
das macht sowieso ein psychiatrisches gutachten erforderlich, ob der- oder diejenige zur tatzeit zurechnungsfähig und tateinsichtig war.
tschuldige, aber wenn wir jetzt anfangen, egal ob durch sozialen oder migratorischen hintergrund, leichtere erregbarkeit, (im volksmund würd man häferl sagen),oder einfache depressionen u.ä. als strafmildernd zu betrachten, dann wirds schwer. die meisten süditalener wären dann prima vista schon strafunmündig, so wie die übergehn können. ich bin bekannt cholerisch, würdest du mir auch derartige einschränkungen meiner strafmündigkeit attestieren?
oder die ungustln in springerstiefeln und kettenbehangen, so tilt wie die geistig sind, könntest sie für gar nix mehr belangen.
nein, ich les dieses urteil wie es ist: dort steht drin, türken (oder kurden) sind nicht zurechnungsfähig.
und dagegen möchte ich mich verwehren.